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Anklage

KLAU2018 (CC0), Pixabay

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat eine 48-jährige Ex-Schatzmeisterin eines Gartenvereins in Blankenburg wegen Verdachts der Untreue in 230 Fällen angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, ihre Position missbraucht zu haben, um sich selbst zu bereichern.

Im Zeitraum vom 2. März 2017 bis zum 16. Dezember 2021 soll die Beschuldigte das Vier-Augen-Prinzip, welches die Gegenzeichnung aller Ausgaben durch ein weiteres Vorstandsmitglied vorschreibt, umgangen haben. Sie soll eigenmächtig 230 Mal Geldbeträge zwischen 200 und 5.000 Euro abgehoben haben, wodurch dem Verein ein Schaden von insgesamt 295.220 Euro entstanden ist. Diese Abhebungen wurden nicht in den Vereinsbüchern dokumentiert.

Derzeit ist unklar, was mit dem entwendeten Geld geschehen ist, und warum die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten erst im Oktober 2021 entdeckt wurden.

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