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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev über die Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über den kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) zu sprechen. Wie bewerten Sie diese angekündigte Reform?

Kerstin Bontschev: Guten Tag. Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Regierung die Notwendigkeit einer Reform des KapMuG anerkennt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, das Verfahren effizienter zu gestalten, was sowohl für Anleger als auch für die Gerichte von großem Nutzen sein kann.

Interviewer: Können Sie uns erklären, was das KapMuG genau ist und warum eine Reform nötig ist?

Bontschev: Das KapMuG bietet ein spezielles Verfahren für bestimmte kapitalmarktbezogene Rechtsstreitigkeiten, um insbesondere Schadensersatzansprüche von Anlegern effektiver durchzusetzen. Aktuell gibt es bei solchen Massenverfahren gewisse Ineffizienzen und Verzögerungen. Die Reform soll das Verfahren straffen und beschleunigen.

Interviewer: Was sind die Hauptziele der Reform?

Bontschev: Das Hauptziel ist, das Verfahren innerhalb seines Anwendungsbereichs effektiver zu machen. Das beinhaltet eine Verkürzung des Zeitraums vom Beginn der Einzelklage bis zum Musterverfahren und eine stärkere Rolle des Oberlandesgerichts. Zudem soll die hohe Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren reduziert werden.

Interviewer: Was bedeutet die Reform konkret für geschädigte Anleger?

Bontschev: Geschädigte Anleger sollten von einer schnelleren Verfahrensdurchführung profitieren. Die Möglichkeit, Individualverfahren unabhängig vom Musterverfahren zu führen, bietet zudem mehr Flexibilität. Dies könnte die Rechtsdurchsetzung für einzelne Anleger erleichtern.

Interviewer: Welche Herausforderungen sehen Sie in der Umsetzung der Reform?

Bontschev: Eine Herausforderung könnte in der praktischen Umsetzung der digitalen Aktenführung und der Koordination zwischen verschiedenen Gerichten und Parteien liegen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Reform die Rechte der Anleger nicht unangemessen einschränkt.

Interviewer: Sehen Sie mögliche Risiken oder Nachteile in der vorgeschlagenen Reform?

Bontschev: Ein potentielles Risiko könnte sein, dass durch die Verschlankung des Verfahrens bestimmte relevante Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Zudem könnte die Reduzierung der Verfahrensbeteiligten in manchen Fällen zu einer Fragmentierung führen, die die Effizienz des Verfahrens beeinträchtigt.

Interviewer: Vielen Dank, Frau Bontschev, für diese aufschlussreichen Informationen zur geplanten Reform des KapMuG.

Bontschev: Gerne. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Umsetzung aussieht und ob sie die beabsichtigten Verbesserungen erreicht.

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