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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema Schutzmaßnahmen für Anleger bei BaFin-Meldung: Berformance Group
Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers der Credicore Pfandhaus GmbH
Insolvenz: SITU Asset Management GmbH

Interview mit Rechtsanwalt Sascha Borowski zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers der Credicore Pfandhaus GmbH

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

Interviewer: Guten Tag, Herr Borowski. Angesichts der Insolvenz der Credicore Pfandhaus GmbH und der BaFin-Meldung fragen sich viele Anleger, ob sie den Geschäftsführer Karl-Miguel Meye persönlich haftbar machen können. Ist das möglich?

Rechtsanwalt Borowski: Guten Tag. Das ist eine komplexe Frage. Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich haftet ein Geschäftsführer nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn dem Geschäftsführer Fehlverhalten wie Betrug oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Interviewer: Was bedeutet das konkret im Fall der Credicore Pfandhaus GmbH?

Rechtsanwalt Borowski: Um Karl-Miguel Meye persönlich haftbar zu machen, müsste nachgewiesen werden, dass er in seiner Rolle als Geschäftsführer rechtswidrig gehandelt hat. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn er Anleger vorsätzlich getäuscht oder wichtige Informationen vorenthalten hat.

Interviewer: Wie könnten Anleger vorgehen, um diesen Nachweis zu erbringen?

Rechtsanwalt Borowski: Anleger sollten zunächst alle relevanten Informationen sammeln – Verträge, Korrespondenzen, Prospekte. Es wäre ratsam, einen auf Unternehmensrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann die Unterlagen prüfen und bewerten, ob es Anhaltspunkte für ein rechtswidriges Verhalten gibt.

Interviewer: Welche Rolle spielt die BaFin-Meldung in diesem Kontext?

Rechtsanwalt Borowski: Die BaFin-Meldung kann ein wichtiger Anhaltspunkt sein. Sie zeigt, dass es möglicherweise Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Angebot der Vermögensanlagen gab. Dies könnte ein Indiz für Fehlverhalten seitens der Geschäftsführung sein.

Interviewer: Gibt es Präzedenzfälle, die für die Anleger von Bedeutung sein könnten?

Rechtsanwalt Borowski: Jeder Fall ist einzigartig, aber es gibt in der Tat Präzedenzfälle, in denen Geschäftsführer für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen wurden. Diese Fälle können als Referenz dienen, um die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Geschäftsführer einzuschätzen.

Interviewer: Herr Borowski, vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Ratschläge.

Rechtsanwalt Borowski: Gerne. Es ist wichtig, dass Anleger in solchen Fällen aktiv werden und sich rechtlichen Rat holen, um ihre Interessen zu schützen.

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