Die Schufa hat eine herbe Niederlage erlitten: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündete am Donnerstag ein wegweisendes Urteil, das sowohl für die Auskunftei als auch für Banken, Energieversorger und andere Unternehmen von großer Bedeutung ist. Demnach darf der Schufa-Score, also die Einschätzung der Bonität einer Person, nicht alleinig darüber entscheiden, ob jemand einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag oder Produkte aus dem Internet erhalten darf.
Mit anderen Worten: Der Schufa-Score ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Auch die Kunden der Schufa sind von diesem Urteil betroffen: Unternehmen dürfen nicht allein aufgrund einer automatisierten Auswertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen.
Der EuGH hat somit die Schufa entmachtet!
Dies betrifft nicht nur Banken, sondern auch Mobilfunkanbieter, Stromversorger und Online-Händler. Oftmals wird niemand aus der Branche die genauen Gründe für Ablehnungen mitteilen – in den meisten Fällen wird keine menschliche Beteiligung vorhanden sein.
Der Schufa-Score wird nunmehr als eine grundsätzlich verbotene „automatisierte Einzelfallentscheidung“ betrachtet, sofern die Kunden der Schufa ihm eine maßgebliche Rolle bei der Kreditvergabe zuschreiben, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
Hintergrund dieses Verfahrens vor dem EuGH ist ein deutscher Fall. In einem Fall, in dem einer Person ein Kredit verweigert wurde, forderte diese die Schufa auf, ihren Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte ihm zwar seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung mit, aber nicht die genaue Berechnungsmethode.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu klären. Die DSGVO schreibt vor, dass Entscheidungen, die rechtliche Wirkung für Menschen entfalten, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen.
Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass das Scoring darunter fällt und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Die Kunden der Schufa dürfen dem Score keine maßgebliche Rolle bei der Kreditvergabe beimessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung steht.
Die Schufa begrüßte das Urteil und betonte, dass es für Klarheit darüber sorgt, wie die Scores im Rahmen der DSGVO von Unternehmen verwendet werden dürfen. Die Schufa teilte außerdem mit, dass das Feedback ihrer Kunden größtenteils darauf hindeutet, dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores zwar wichtig sind, aber normalerweise nicht allein ausschlaggebend für den Abschluss eines Vertrags sind. Dieser Rechtsstreit geht auf den Fall einer Klägerin zurück, der ein Bankkredit verweigert wurde.