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Staatsanwaltschaft Landshut

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Landshut

An

Betroffene

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung
von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

205 Js 37374/​20 – 04.12.202

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Gabriel Ajayi David
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Erding vom 19.04.2023, Az: 340 Ds 205 Js 37374/​20, rechtskräftig seit 27.04.2023
Einziehungsanordnung Einziehung eines Geldbetrages in Höhe von 24.045,52 EUR gem. § 261 Abs. 7 StGB a.F., §§ 74 Abs. 2, 74c Abs. 1 StGB

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Leichtfertige Geldwäsche in 16 tatmehrheitlichen Fällen im Zeitraum 19.10.2020 bis 04.12.2020.

Es handelt sich dabei um folgende Fälle:

Nr. Tatzeit Geschädigte/​r Betrag Verwendung der erhaltenen Gelder
1 19.10.2020 Nicole Bausch 500 Abhebung am 20.10.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-500,00
2 20.10.2020 Michaela Hecht 1.750,00 Barauszahlung am 21.10.2020 €-1.750,00
3 21.10.2020 Maria Dolores De Haro Franc 3.600,00 Abhebung am 22.10.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-1.000,00
Barauszahlung am 22.10.2020 €-2.600,00
4 27.10.2020 Julia Sorroche Lopez 1.900,00 Barauszahlung am 27.10.2020 €-1.900,00
5 27.10.2020 Michaela Hecht 1.500,00 Abhebung am 27.10.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-1.000,00
Barauszahlung am 27.10.2020 €-500,00
6 28.10.2020 Giurgiu Maria 500 Abhebung am 28.10.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-500,00
7 02.11.2020 Cristina Suarez Afonso 1.799,00 Barauszahlung am 02.11.2020 €-1.800,00
8 02.11.2020 Michaela Hecht 1.000,00 Abhebung am 02.11.2020 bei Raiffeisenbank in Erding €-1.000,00
9 04.11.2020 Nicole Bausch 600 Abhebung am 04.11.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-500,00
Abhebung am 04.11.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-100,00
10 10.11.2020 Marina Haimova-Kaehler 2.000,00 Abhebung am 10.11.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-1.000,00
Abhebung am 11.11.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-1.000,00
11 11.11.2020 Seppl`s Zuckerbaeckerei 1.216,84 Abhebung am 12.11.2020 bei VR-Bank in Dorfen €-1.000,00
Barauszahlung am 12.11.2020 €-200,00
12 23.11.2020 Lore Appel 350 Abhebung am 23.11.2020 bei VR-Bank in Dorfen €-350,00
13 25.11.2020 Sladana Luka Maric 500 Abhebung am 26.11.2020 bei Agip Tankstelle in Dorfen €-500,00
14 01.12.2020 Cinzia Buss 800 Abhebung am 01.12.2020 bei Raiffeisenbank in Erding €-1.000,00
15 01.12.2020 WEG Am Schultenhof 10 4.579,68 Barauszahlung am 02.12.2020 €-4.390,00
16 04.12.2020 Sladana Luka Maric 1.450,00 Barauszahlung am 04.12.2020 €-1.450,00
24.045,52

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Landshut geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Landshut melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos oder mit anliegendem Rückantwortschreiben möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

Hinweis: Sollte die Mitteilung nach Rechtskraft mittels elektronischem Bundesanzeiger veröffentlicht sein, läuft die genannte Frist ab dem Veröffentlichungsdatum.

 

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