Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klimaschutz-Politik der Bundesregierung als rechtswidrig verurteilt. Die Richter gaben damit Klagen des BUND und der Deutschen Umwelthilfe statt. Die Regierung müsse nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz umgehend Sofort-Programme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen, damit Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben komme. – Deutschland hatte in den Bereichen Verkehr und Gebäude 2021 und 22 gegen die Gesetzes-Vorgaben verstoßen. Die Bundesregierung hat aber bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, wonach künftig die Einhaltung der Gesamtziele entscheidend sein soll. – Die Umweltverbände gehen davon aus, dass die Regierung gegen das Urteil in Berufung geht.