Das Bundesverwaltungsgericht lehnt es ab, Sterbewilligen die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel zu geben. Die Richter erklärten, Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollten, hätten andere zumutbare Möglichkeiten. Sie würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten Medikament verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch.- Zwei Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollten sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Auch in den Vorinstanzen hatten die Klagen der Männer keinen Erfolg. (Az.: BVerwG 3 C 8.22 BVerwG 3 C 9.22)