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Staatsanwaltschaft Hof

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Staatsanwaltschaft Hof

1550 Js 14574/​22

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Maria Buth
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Hof vom 05.10.2023, Az: 3 Ds 1550 Js 14574/​22, rechtskräftig seit 05.10.2023
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 4.915,00 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

1. Inkriminierte Herkunft der Geldströme

Unbekannte Täter inserieren auf verschiedenen Onlineplattformen verschiedene Gegenstände, um so den Kontakt mit potenziellen Käufern zu erhalten. Beispielsweise wird durch die unbekannten Täter günstig Brennholz, Spielekonsolen oder E-Scooter inseriert. Im Rahmen des Kaufvertragsschlusses sollen die Käufer dann einen Betrag auf von den unbekannten Tätern angegebenen Bankkonto überweisen. Ihrer Absicht entsprechend soll eine Warenlieferung, entgegen des geschlossenen Vertrages, nicht stattfinden. Die unbekannten Täter sind bereits bei Vertragsschluss leistungsunfähig und leistungsunwillig. Da die Käufer und dann Geschädigte keine Ware erhalten, entsteht ihnen ein dem Kaufpreis entsprechender Schaden.

2. Konkrete inkriminierte Geldeingänge

Folgende Geschädigte wurden auf solche Angebote aufmerksam und durch die unbekannten Täter geschädigt:

19.09.2022 Michael Hofmann – Brennholz 230 EUR
22.09.2022 Kurt Erdogan – zwei E-Scooter 500 EUR
23.09.2022 Georgi Georgiev – Playstation 4, 2Controller, 16 Spiele 160 EUR
31.10.2022 Vasile Rusu – 2 Stihl Motorsägen 500 EUR
19.09.2022 Eugen Bicko – Brennholz 700 EUR
27.10.2022 Ulrike Treuheit – E-Scooter 360 EUR
21.09.2022 Sami Basak – Brennholz 500 EUR
19.09.2022 Bettina Leinmüller – Thermomix 350 EUR
20.09.2022 Damir Halilovic – Brennholz 280 EUR
19.09.2022 Yousofi Mirwais – Playstation 5 230 EUR
16.09.2022 Mohamed Alali – Brennholz 315 EUR
20.09.2022 und 23.09.2022 Rudolf Erwin Goebel – Segway-Ninebot 300 EUR
23.09.2022 Zlatko Meljanicic – Kettensäge 150 EUR
23.09.2022 Ikrami Salah Farrag – Apple iPhone 12 Pro max 50 EUR
26.09.2022 Walbers-Kerkhofs – KTM ebike 100 EUR
23.09.2022 Dragos – Ioan Asaftei – JBL 1100 250 EUR

Sämtliche Zahlungen wurden den Konten bei der VR-Bank mit der IBAN DE35 7806 0896 0000 0257 47 und bei der Sparkasse Hochfranken mit der IBAN DE56 7805 0000 0222 9561 20 gutgeschrieben.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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