Staatsanwaltschaft Hof
1550 Js 14574/22
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
verurteilte Person | Maria Buth |
Entscheidung | Urteil des Amtsgerichts Hof vom 05.10.2023, Az: 3 Ds 1550 Js 14574/22, rechtskräftig seit 05.10.2023 |
Einziehungsanordnung | Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 4.915,00 EUR |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilte zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
1. Inkriminierte Herkunft der Geldströme
Unbekannte Täter inserieren auf verschiedenen Onlineplattformen verschiedene Gegenstände, um so den Kontakt mit potenziellen Käufern zu erhalten. Beispielsweise wird durch die unbekannten Täter günstig Brennholz, Spielekonsolen oder E-Scooter inseriert. Im Rahmen des Kaufvertragsschlusses sollen die Käufer dann einen Betrag auf von den unbekannten Tätern angegebenen Bankkonto überweisen. Ihrer Absicht entsprechend soll eine Warenlieferung, entgegen des geschlossenen Vertrages, nicht stattfinden. Die unbekannten Täter sind bereits bei Vertragsschluss leistungsunfähig und leistungsunwillig. Da die Käufer und dann Geschädigte keine Ware erhalten, entsteht ihnen ein dem Kaufpreis entsprechender Schaden.
2. Konkrete inkriminierte Geldeingänge
Folgende Geschädigte wurden auf solche Angebote aufmerksam und durch die unbekannten Täter geschädigt:
19.09.2022 | Michael Hofmann – Brennholz | 230 EUR | |
22.09.2022 | Kurt Erdogan – zwei E-Scooter | 500 EUR | |
23.09.2022 | Georgi Georgiev – Playstation 4, 2Controller, 16 Spiele | 160 EUR | |
31.10.2022 | Vasile Rusu – 2 Stihl Motorsägen | 500 EUR | |
19.09.2022 | Eugen Bicko – Brennholz | 700 EUR | |
27.10.2022 | Ulrike Treuheit – E-Scooter | 360 EUR | |
21.09.2022 | Sami Basak – Brennholz | 500 EUR | |
19.09.2022 | Bettina Leinmüller – Thermomix | 350 EUR | |
20.09.2022 | Damir Halilovic – Brennholz | 280 EUR | |
19.09.2022 | Yousofi Mirwais – Playstation 5 | 230 EUR | |
16.09.2022 | Mohamed Alali – Brennholz | 315 EUR | |
20.09.2022 und 23.09.2022 | Rudolf Erwin Goebel – Segway-Ninebot | 300 EUR | |
23.09.2022 | Zlatko Meljanicic – Kettensäge | 150 EUR | |
23.09.2022 | Ikrami Salah Farrag – Apple iPhone 12 Pro max | 50 EUR | |
26.09.2022 | Walbers-Kerkhofs – KTM ebike | 100 EUR | |
23.09.2022 | Dragos – Ioan Asaftei – JBL 1100 | 250 EUR |
Sämtliche Zahlungen wurden den Konten bei der VR-Bank mit der IBAN DE35 7806 0896 0000 0257 47 und bei der Sparkasse Hochfranken mit der IBAN DE56 7805 0000 0222 9561 20 gutgeschrieben.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.