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Amtsgericht Eberswalde

qimono / Pixabay

Amtsgericht Eberswalde

Aktenzeichen: 3 Ds 212 Js 11004/​18 (14/​19)

10 VRJs 26/​19

Mit Urteil des Amtsgerichts Bernau vom 26.06.2019, rechtskräftig seit 26.06.2019, Az: 3 Ds 212 Js 11004/​18 (14/​19), wurde gegen den Verurteilten die Einziehung wie folgt angeordnet:

Zahlung eines Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 1.350,00 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen aus der, der Verurteilung zugrunde liegenden, Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Laut Ihrer Strafanzeige vom 22.11.2017 versandte Herr Johann Magnus Schwarzensteiner eine Sound-Box mit Zubehör an den Verurteilten.

Dieser behielt diese Soundbox und das Zubehör für sich.

Es ist Johann Magnus Schwarzensteiner ein Schaden in Höhe von 600,00 € entstanden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei dem Amtsgericht Eberswalde geltend machen zu können. Sollten Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben oder beabsichtigen diese künftig durchzusetzen, wird um Mitteilung gebeten.

Zur Geltendmachung bei dem Amtsgericht Eberswalde melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an bzw. setzen Sie sich mit dem Amtsgericht Eberswalde in Verbindung.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen 2 Jahren nach dieser Veröffentlichung nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

 

 

 

Grunert, Rechtspfleger

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