In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht am 26. Oktober 2023 die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen gekippt. Damit haben freie Kita-Betreiber in der Hauptstadt nun mehr Spielraum für pädagogisch hochwertige Angebote.
Das Gericht in Leipzig begründete sein Urteil damit, dass freie Kitas in ihren Angeboten über das hinausgehen dürfen, was Behörden für erforderlich halten. Dies schließe auch das Recht ein, die Mehrkosten über Zuzahlungen der Eltern abzudecken.
Berlin hatte die Elternzuzahlungen auf monatlich 90 Euro begrenzt. Die Trägerin mehrerer Kitas mit zweisprachigen Angeboten kassierte aber höhere Elternbeiträge. Deshalb kürzten die Behörden ihr die Betriebskostenzuschüsse.
Dem Urteil zufolge muss das Land der Kita-Betreiberin nun 200.000 Euro nachzahlen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Sieg für freie Kita-Betreiber in Berlin. Es gibt ihnen nun mehr Spielraum, um pädagogisch hochwertige Angebote zu entwickeln, die über die Mindeststandards der öffentlichen Jugendhilfe hinausgehen.
Dies ist insbesondere für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen von Bedeutung. Diese Familien können nun auch in Kitas mit besonderen Schwerpunkten wie bilingualem Unterricht oder naturwissenschaftlicher Bildung unterkommen, ohne dass sie sich hohe Zuzahlungen leisten müssen.
Das Urteil ist auch ein Signal an andere Bundesländer. In vielen Ländern gibt es ähnliche Obergrenzen für Kita-Zuzahlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass diese Obergrenzen verfassungswidrig sind.
Folgen des Urteils:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird in Berlin zu einem Umbruch in der Kita-Landschaft führen. Freie Kita-Betreiber werden nun verstärkt Angebote mit besonderen Schwerpunkten entwickeln. Dies wird zu einer größeren Vielfalt an Kita-Angeboten in der Hauptstadt führen.
Auch für Eltern wird das Urteil eine positive Folge haben. Sie haben nun mehr Wahlmöglichkeiten und können ihre Kinder in Kitas mit Angeboten anmelden, die ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.
Fazit:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Kita-Landschaft in Berlin. Es wird zu mehr Vielfalt und Wahlmöglichkeiten für Eltern führen.