Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer für Vermögensschäden, die er Dritten zufügt, schützt. Vermögensschäden sind Schäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden in Verbindung stehen.
Sie können beispielsweise durch Fehlberatung, Verletzung von Beratungspflichten oder Verletzung von Vertraulichkeits- oder Datenschutzbestimmungen entstehen.
Beratende Berufe besonders gefährdet
Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen sind insbesondere für beratende Berufe relevant. In diesen Berufen besteht ein hohes Risiko, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einen Vermögensschaden bei Dritten zu verursachen. Zu den beratenden Berufen gehören beispielsweise:
Rechtsanwälte
Steuerberater
Unternehmensberater
Wirtschaftsprüfer
Architekten
Beispiele für Vermögensschäden
Beispiele für Vermögensschäden, die durch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgedeckt werden können, sind:
Verlust von Gewinnen durch Fehlberatung
Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
Schutz für das Vermögen des Versicherten
Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung kommt für die finanziellen Forderungen auf, die aus solchen Vermögensschäden resultieren. Sie prüft die Haftungsansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und kommt für berechtigte Ansprüche auf. Dadurch wird das Vermögen des Versicherten vor Ansprüchen Dritter geschützt.