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Die Kammer des Schreckens für Journalisten
Olearius

Die Kammer des Schreckens für Journalisten

geralt (CC0), Pixabay

Ach, Leipzig, die Stadt der Dichter, Denker und – wie könnte es anders sein – der magischen Rechtsprechung! Wo sonst könnte der neueste Harry Potter-Film „Die Kammer des Schreckens“ gedreht werden, wenn nicht hier, wo das Unmögliche zur täglichen Routine wird, zumindest in den Hallen des Landgerichts?

Man munkelt, dass die Richter des Landgerichts Leipzig über ein geheimes Zauberelexikon verfügen, in dem die Worte „rechtliches Gehör“ und „Bundesverfassungsgericht“ auf mysteriöse Weise umgedeutet werden. „Expelliarmus“ könnte das Bundesverfassungsgericht rufen und seine wohlüberlegten Entscheidungen in die Welt senden, aber Leipzig, ach, unser geliebtes Leipzig, pariert mit einem eleganten „Protego“ und lässt die Magie des höchsten deutschen Gerichts an seiner unüberwindlichen Schildzauber abprallen.

Der Gerichtssaal, dieser moderne Hogwarts-Turm, wo Stifte zu Zauberstäben und Gesetzestexte zu Zaubersprüchen werden. Da wird mit einem eleganten Wink des juristischen Zauberstabs ein Urteil gefällt, das die Lehren des Bundesverfassungsgerichts eher als freundliche Vorschläge denn als bindende Weisheiten betrachtet. „Rechtliches Gehör vor Erlass einer einstweiligen Verfügung im Presserecht“? Eine faszinierende Formulierung, ein Zauberspruch vielleicht, aber sicherlich nichts, was die Magier in Leipzig nicht nach eigenem Gusto umdeuten könnten.

So bleibt die „Kammer des Schreckens“ nicht nur ein Ort der finsteren Geheimnisse in der Welt von Harry Potter, sondern findet ihre reale, surreale Entsprechung in den Winkeln der Leipziger Gerichtsflure. Dort, wo das Unvereinbare vereint und das Unmögliche möglich gemacht wird – zumindest in der Welt der magischen Leipziger Rechtsprechung!

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