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Interview mit meinem Magen zur Greenpeaceforderung
alphascrypto.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Staatsanwaltschaft Trier

alphascrypto.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Momentmal / Pixabay

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „AlphasCrypto“. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website alphascrypto.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „AlphasCrypto“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen Alpha FX Limited und der in Deutschland lizensierten Alpha FX Europe Limited verbunden.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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