Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Bauminvestments sind in Deutschland ein immer beliebteres Thema. Benötigt man dafür einen von der BaFin gestatteten Prospekt?
Kerstin Bontschev: Ja, wenn es sich um ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen handelt, ist in Deutschland nach dem Vermögensanlagengesetz ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt erforderlich. Das dient dem Anlegerschutz, indem es für Transparenz und umfassende Information sorgt. Wer ohne einen solchen Prospekt wirbt, bewegt sich außerhalb des legalen Rahmens.
Interviewer: Was ist von Anbietern zu halten, vor denen die BaFin eine Warnung ausspricht?
Kerstin Bontschev: Eine Warnung der BaFin ist ein ernstzunehmendes Signal. Sie wird ausgesprochen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Unternehmen gegen Aufsichtsrecht verstoßen hat oder wenn die Geschäftsmodelle mögliche Risiken für die Anleger bergen. Anleger sollten solche Warnungen unbedingt beachten und sich von solchen Anbietern fernhalten, um nicht ihr Kapital zu gefährden.
Interviewer: Würden Sie potenziellen Investoren empfehlen, vor einem Investment in Bäume die Angebote genau zu prüfen?
Kerstin Bontschev: Absolut. Wie bei jeder Investition ist es wichtig, sich umfassend zu informieren. Das bedeutet, den Anbieter, das Geschäftsmodell, den Markt und auch die rechtlichen Aspekte genau zu betrachten. Auch ein Blick auf die Webseite der BaFin kann hilfreich sein, um festzustellen, ob es aktuelle Warnmeldungen oder andere relevante Informationen zum Anbieter gibt.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre wertvollen Einblicke, Frau Bontschev.
Kerstin Bontschev: Gerne. Es ist mir wichtig, dass Anleger informiert sind und sich sicher fühlen können.
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