Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat formell Anklage gegen zehn Personen erhoben, die mutmaßlich Mitglieder der kriminellen Organisation ‚Ndrangheta sind. Neun der Angeklagten werden in 26 Fällen und einer in 11 Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs beschuldigt. Sie sollen unrechtmäßig etwa 106.000 Euro an staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten haben.
Die Angeklagten sollen sich im März 2021 zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, die vorsätzlich Vermögensdelikte beging, um sich eine dauerhafte Einnahmequelle zu sichern. Sie sollen falsche Angaben gemacht haben, um maximale staatliche Unterstützungsleistungen, einschließlich Kurzarbeitergeld, zu erhalten, obwohl die tatsächlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.
Einige Vorwürfe, wie die Beteiligung an einer ausländischen kriminellen Vereinigung und Geldwäsche, konnten bisher nicht ausreichend belegt werden und wurden daher gemäß § 170 Abs. 2 StPO fallengelassen. Andere, wie Betrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen und diversen Steuerhinterziehungen, sind noch Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Die Beschuldigten bleiben bis auf Weiteres in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung ist noch nicht anberaumt.
Die rechtlichen Hinweise betonen, dass die Erhebung der Anklage kein Schuldspruch ist und die Beschuldigten als unschuldig gelten, bis ihre Schuld in einem gesetzlichen Verfahren nachgewiesen ist.