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Tastygroupworks.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Tastygroupworks.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Tasty Group Works. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website tastygroupworks.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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