Staatsanwaltschaft Stralsund534 Js 19498/20 V Nach dem vom Amtsgericht Stralsund im Urteil vom 21.04.2021 – 313 Cs 169/21 – getroffenen Feststellungen ist u.a. Hr. Artur Draeger aus den von der Verurteilten R. Wulf begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz i.H.v. 5.900,00 € entstanden. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter eines Pflegedienstes entnahm die Verurteilte die EC-Karte zum Konto des Ehepaars Draeger nebst PIN aus dem Nachschrank und hob den o.g. Betrag an einem Geldautomat der Sparkasse Vorpommern ab. Die Taten ereigneten sich im Zeitraum vom 10.08.2020 bis 20.08.2020. Um der Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Taterlangten angeordnet. Die Beitreibung des Betrages ist eingeleitet. Hr. Draeger ist zwischenzeitlich verstorben. Seine Rechtsnachfolger sind unbekannt. Gemäß § 459 i Abs. 1 und 2 StPO benachrichtige ich Sie hiermit über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung. Zum weiteren Verfahrensgang beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Sollten Sie Ihren Anspruch anmelden, wird gleichzeitig um Mitteilung Ihrer Bankverbindung gebeten. Anmeldungen sind schriftlich an die Staatsanwaltschaft Stralsund zu richten. Die Anschrift lautet: Frankendamm 17, 18439 Stralsund. Seitens der Staatsanwaltschaft Stralsund wird keine Gewähr für den tatsächlichen Bestand der gesicherten Vermögenswerte, für die wirtschaftliche Werthaltigkeit bzw. für Verwertungsergebnisse übernommen. Sie werden darauf hingewiesen, dass keine Garantie für eine etwaige Auskehrung des Verwertungserlöses an Sie übernommen werden kann. Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten oder dessen Rechtsnachfolger ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (459 h Abs. 2 StPO). Der Verletzte wird im Weiteren als Anspruchsinhaber bezeichnet. Der Staatsanwaltschaft Stralsund ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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