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Staatsanwaltschaft Hof

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1650 Js 14133/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Stefan Paul Wolf
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 25.01.2023, Az: 25 Ds 1650 Js 14133/​21, rechtskräftig seit 03.02.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 432,24 EUR

Sachverhalt:
Der Einziehungsbeteiligte Wolf eröffnete im Jahre 2021 das Konto bei der Holvi Payment Bank Zweigniederlassung Deutschland mit der IBAN DE 59 1001 7997 1242 5661 27. Anschließend gab er die Kontoinformationen an unbekannte Täter weiter.

Auf diesem Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 01.12.2021 und dem 14.12.2021 insgesamt 5 Überweisungen in Höhe von insgesamt 2210,00 Euro ein, die aus gewerbsmäßigen Betrugstaten stammen. Die Geldeingänge wurden jeweils unverzüglich an „Wise“ und „PayDunya“ abverfügt.

Am 09.12.2021 wurden von Herrn Paulo Nogueira Das Neves (IBAN DE .. 38) 350 € überwiesen. Als Verwendungszweck wurde Bestellnummer: 453 Paulo das Neves angegeben. Am 14.12.2021 wünschte der Überweisende die Rückbuchung der Zahlung in Höhe von 349,99 Euro. Daraufhin wurde der Kontoinhaber kontaktiert und um Einverständnis gebeten. Diese wurde von den unbekannten Tätern nicht erteilt und es wurde eine gefälschte Rechnung für die angebliche Transaktion übersandt.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Gutschriften:

Datum: Überweisender: Betrag:
01.12.2021 Gordana Kulic, 410,00 €
06.12.2021 Jana Lipnicka, 100,00 €
09.12.2021 Paulo Nogueira Das Neves 350,00 €
13.12.2021 Aydin Gunes, 900,00 €
14.12.2021 Michael Bognar, 450,00 €

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 432,24 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

 

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