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Staatsanwaltschaft Hof

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1550 VRs 13119/​22

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Unbekannter Einziehungsbeteiligte alias Kennith Arriesgado
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 19.12.2022, Az: 4 Ds 1550 Js 13119/​22, rechtskräftig seit 26.01.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 657,03 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Unbekannte Täter eröffneten unter missbräuchlicher Verwendung der Person und der Personalien des Kennith Arriesgado bei der Solarisbank AG am 09.07.2022 ein Konto mit der IBAN DE64 1101 0101 5879 3686 76. Ausschließlichen Zugriff auf dieses Konto, welches ohne Wissen und Wollen des Kennith Arriesgado eröffnet worden war, hatten die unbekanntenTäter.
Im Zeitraum zwischen dem 11.07.2022 und dem 12.07.2022 gingen 41 Transaktionen auf dem Konto ein. Dieses Geld stammt aus gewerbsmäßigen Betrugstaten, welche die unbekannten Täter begangen haben.

Die nachfolgend genannten Geschädigten wurden betrügerisch zu Transaktionen auf das gegenständliche Konto bewegt:

Datum Betrag Kontoinhaber
11.07.2022 606,95 Florian und Janine Hübenthal
11.07.2022 630,95 Michele Giunta
11.07.2022 486,95 Oliver und Bianca Wolter
11.07.2022 374,95 Tobias oder Daniela Weber
11.07.2022 276,95 Markus Haase
11.07.2022 358,95 Claudia und Thomas Willems
11.07.2022 708,95 Nino Meffe
11.07.2022 256,95 Benjamin Vogel
11.07.2022 786,95 Mario Grunwald
11.07.2022 476,95 Christoph und Agnes Peters
11.07.2022 606,95 Elekes Zoltan
11.07.2022 514,95 Friedrich Steinbock
11.07.2022 356,95 Matthias Orlik
11.07.2022 529,95 Catrin Albrecht-Blase
11.07.2022 286,95 Michael Hoermann
11.07.2022 256,95 Holger und Sigrid Grummich
11.07.2022 271,95 Ansgar Burmeister
11.07.2022 864,95 Tamar Kaehm
11.07.2022 358,95 Marie Bickel
11.07.2022 506,95 Gudrun Garcia
11.07.2022 456,95 Stefania Pietruska
11.07.2022 606,95 Daniel Langer
11.07.2022 498,98 Marina Böhnlein
11.07.2022 256,95 Thomas und Claudia Stechl
11.07.2022 271,95 Ingolf Schlegel Maike Hase
12.07.2022 227,95 Sebastian Kockelke
12.07.2022 456,95 Tamara Quandt
12.07.2022 256,95 Imke Weghoeft
12.07.2022 456,95 Alexander Rogalski
12.07.2022 271,95 Josef Arzberger
12.07.2022 607,00 Rudolf Wingert
12.07.2022 372,95 Thomas Dupree
12.07.2022 256,95 Kim Laura und Björn Frick
12.07.2022 656,95 Rudolf Schulz
12.07.2022 606,95 Annett Rackow
12.07.2022 256,95 Julia Brylanski
12.07.2022 606,95 Holger und Silke Auer
12.07.2022 356,95 Daniel O Connor
12.07.2022 279,95 Tobias Karrasch
12.07.2022 358,95 Rudolf Karg
12.07.2022 606,95 Madjid Nouri

Die unbekannten Täter transferierten von den eingegangenen Geldern insgesamt 17.594,00 Euro in diesem Zeitraum in sechs Transaktionen auf eine Handelsplattform für Kryptowährungen weiter.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 657,03 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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