Staatsanwaltschaft Hof
1600 VRs 1572/23
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
Einziehungsbeteiligter | Unbekannt, alias Barrios Nicolas Ignacio |
Entscheidung | Urteil/Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 13.03.2023, Az: 25 Ds 1600 Js 1572/23, rechtskräftig seit 12.04.2023 |
Einziehungsanordnung | Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Einziehungsbeteiligten zustehen.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 08.08.2019 eröffneten bisher unbekannte Täter auf den Namen des ursprünglich Beschuldigten Barrios Nicolas Ignacio online das Konto bei der N 26 Bank mit der IBAN DE21 1001 1001 2622 2745 44. Insofern verwendeten die unbekannten Täter die Daten des ehemals Beschuldigten missbräuchlich.
Auf diesem Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 20.08.2019 und dem 31.05.2022 eingehende Überweisungen in Höhe von 8104,17 € ein.
Diese Überweisungen wurden zum Teil von Konten vorgenommen, bei denen bekannt ist, dass hierauf inkriminierte Gelder gezahlt wurden. Insbesondere wurden am 16.02.2022 und am 18.02.2022 drei Überweisungen des anderweitig verfolgten Lopez Rivadeneira in Höhe von 200,00 €, 800,00 € und 550,00 € auf das gegenständliche Konto vorgenommen.
Die bisher unbekannten tatsächlichem Kontoinhaber überwiesen das eingegangene Geld unmittelbar weiter an ausländische Konten bzw. hoben es per Mastercard von dem Konto ab.
Auf dem Konto gingen eingehende Überweisungen ein, bei welchen die inkriminierte Herkunft der eingehenden Gelder nicht ermittelt werden konnte:
Datum | Überweisender | Betrag | |
21.09.2019 | First Data Cono | 19,02 € | |
10.01.2020 | NUMBER 26 REFERRAL | 15,00 € | |
19.10.2020 | Francisco Tomas Garat | 3,00 € | |
23.10.2020 | Martin Di Giacomo | 8,00 € | |
26.10.2020 | PP*1535CODE | 1,68 € | |
27.11.2020 | Monica Correa | 18,00 € | |
05.12.2020 | Ruben I Gonzalez Tinoco | 112,15 € | |
21.12.2020 | Juan Antonio Martinez robles | 40,00 € | |
29.12.2020 | Wilman El Zelah | 50,00 € | |
29.12.2020 | Josue Ramos Valencia | 50,00 € | |
29.12.2020 | Josue Ramos Valencia | 50,00 € | |
30.12.2020 | Josue Ramos Valencia | 60,00 € | |
21.01.2021 | Josue Ramos Valencia | 30,00 € | |
16.02.2022 | Ana Paula Paez Jurado | 200,00 € | |
16.02.2022 | Ana Paula Paez Jurado | 400,00 € | |
17.02.2022 | Adrian Paez | 450,00 € | |
17.02.2022 | Adrian Paez | 440,00 € | |
17.02.2022 | Josue Ramos Valencia | 500,00 € | |
18.02.2022 | Vincente Fernando Di Carlo Tommaso | 300,00 € | |
19.04.2022 | Soulaiman El Atmioui | 500,00 € | |
22.04.2022 | Ricardo Pascual Rapali | 200,00 € | |
24.04.2022 | Ismail Haddoun | 200,00 € | |
25.04.2022 | Tatiana Kuzmina | 79,00 € | |
12.05.2022 | Bernardo Queiros | 440,00 € | |
12.05.2022 | Hadj Amar Ben Hadda | 500,00 € | |
17.05.2022 | Begzhan Taskulov | 400,00 € | |
31.05.2022 | Aymene Abdelkader Rahma | 325,00 € | |
31.05.2022 | Aymene Abdelkader Rahma | 0,50 € |
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten Vermögenswerte von 5.119,04 EUR gesichert werden.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.
Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
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