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Staatsanwaltschaft Hof

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1600 VRs 1572/​23

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Unbekannt, alias Barrios Nicolas Ignacio
Entscheidung Urteil/​Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 13.03.2023, Az: 25 Ds 1600 Js 1572/​23, rechtskräftig seit 12.04.2023
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. § 435 StPO

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaberin aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Einziehungsbeteiligten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 08.08.2019 eröffneten bisher unbekannte Täter auf den Namen des ursprünglich Beschuldigten Barrios Nicolas Ignacio online das Konto bei der N 26 Bank mit der IBAN DE21 1001 1001 2622 2745 44. Insofern verwendeten die unbekannten Täter die Daten des ehemals Beschuldigten missbräuchlich.

Auf diesem Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 20.08.2019 und dem 31.05.2022 eingehende Überweisungen in Höhe von 8104,17 € ein.

Diese Überweisungen wurden zum Teil von Konten vorgenommen, bei denen bekannt ist, dass hierauf inkriminierte Gelder gezahlt wurden. Insbesondere wurden am 16.02.2022 und am 18.02.2022 drei Überweisungen des anderweitig verfolgten Lopez Rivadeneira in Höhe von 200,00 €, 800,00 € und 550,00 € auf das gegenständliche Konto vorgenommen.

Die bisher unbekannten tatsächlichem Kontoinhaber überwiesen das eingegangene Geld unmittelbar weiter an ausländische Konten bzw. hoben es per Mastercard von dem Konto ab.

Auf dem Konto gingen eingehende Überweisungen ein, bei welchen die inkriminierte Herkunft der eingehenden Gelder nicht ermittelt werden konnte:

Datum Überweisender Betrag
21.09.2019 First Data Cono 19,02 €
10.01.2020 NUMBER 26 REFERRAL 15,00 €
19.10.2020 Francisco Tomas Garat 3,00 €
23.10.2020 Martin Di Giacomo 8,00 €
26.10.2020 PP*1535CODE 1,68 €
27.11.2020 Monica Correa 18,00 €
05.12.2020 Ruben I Gonzalez Tinoco 112,15 €
21.12.2020 Juan Antonio Martinez robles 40,00 €
29.12.2020 Wilman El Zelah 50,00 €
29.12.2020 Josue Ramos Valencia 50,00 €
29.12.2020 Josue Ramos Valencia 50,00 €
30.12.2020 Josue Ramos Valencia 60,00 €
21.01.2021 Josue Ramos Valencia 30,00 €
16.02.2022 Ana Paula Paez Jurado 200,00 €
16.02.2022 Ana Paula Paez Jurado 400,00 €
17.02.2022 Adrian Paez 450,00 €
17.02.2022 Adrian Paez 440,00 €
17.02.2022 Josue Ramos Valencia 500,00 €
18.02.2022 Vincente Fernando Di Carlo Tommaso 300,00 €
19.04.2022 Soulaiman El Atmioui 500,00 €
22.04.2022 Ricardo Pascual Rapali 200,00 €
24.04.2022 Ismail Haddoun 200,00 €
25.04.2022 Tatiana Kuzmina 79,00 €
12.05.2022 Bernardo Queiros 440,00 €
12.05.2022 Hadj Amar Ben Hadda 500,00 €
17.05.2022 Begzhan Taskulov 400,00 €
31.05.2022 Aymene Abdelkader Rahma 325,00 €
31.05.2022 Aymene Abdelkader Rahma 0,50 €

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten Vermögenswerte von 5.119,04 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o. g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

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