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Staatsanwaltschaft Verden
Deutschland strebt eine erleichterte Erlangung der Staatsbürgerschaft an
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Deutschland strebt eine erleichterte Erlangung der Staatsbürgerschaft an

CatsWithGlasses (CC0), Pixabay

Der vorliegende Entwurf eines neuen Staatsangehörigkeitsrechts, erarbeitet von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), wurde heute vom deutschen Kabinett gebilligt, wie aus Quellen innerhalb der deutschen Regierung verlautet. Die sogenannte „Ampel“-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, plant, ausländischen Individuen in Deutschland den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu vereinfachen. Der Entwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt. Erst nach Zustimmung des Parlaments kann er in Kraft treten.

Grundsätzlich soll es nach einem Aufenthalt von fünf Jahren möglich sein, einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu stellen. Personen, die Einbürgerung anstreben, müssen sich gleichzeitig zu den Werten einer freien Gesellschaft bekennen. Personen, die Straftaten aus antisemitischen oder rassistischen Motiven begangen haben, sind explizit von diesem Prozess ausgeschlossen.

Eine weitere Voraussetzung wird sein, dass man seinen Lebensunterhalt in der Regel ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten kann. Gut integrierte Individuen sollen bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Das Gesetz wird auch die Möglichkeit zur Mehrstaatlichkeit bieten.

Im Vergleich dazu erfordert Österreich für die Vergabe der Staatsbürgerschaft in der Regel einen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren. EU/EWR-Bürgerinnen und -Bürger unterliegen Ausnahmen, wobei die erforderliche Aufenthaltsdauer auf sechs Jahre verkürzt ist. Es bestehen auch teilweise Ausnahmen für Personen aus den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Sport sowie für Nachkommen von NS-Opfern. Doppelstaatsbürgerschaften sind in der Regel nicht gestattet.

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