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Vorhaben

geralt (CC0), Pixabay

Bundesjustizminister Buschmann plant eine Unterhaltsrechtsreform zur Entlastung mitbetreuender Elternteile. Eckpunkte folgen bald, gefolgt von einem Gesetzentwurf. Besonders betroffen sind Trennungsfamilien, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung übernimmt, der andere aber zu 30 oder 40 Prozent an der Erziehung teilhat.

Buschmann betont, dass die Reform Unterschiede bei der Unterhaltslast je nach Betreuungsanteil schaffen wird. Diejenigen, die sich stark engagieren, profitieren, mit etwa 100 Euro monatlich. Das aktuelle Unterhaltsrecht vernachlässige, dass viele Eltern ihre Kinder nach einer Trennung gemeinsam betreuen. Dies sei ungerecht und kindeswohlbenachteiligend.

Buschmann weist Bedenken zurück, die Reform könne hauptsächlich erziehende Frauen belasten. Die Motivation der Väter zur stärkeren Betreuung helfe auch den Müttern, die dadurch berufstätiger sein könnten. Das Ziel ist, Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser im Unterhaltsrecht zu berücksichtigen, ohne das Existenzminimum der Kinder zu gefährden.

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