Die Service-Kapitalverwaltungsgesellschaft (Service-KVG) in Deutschland ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen für andere Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) erbringt, die Investmentfonds verwalten. Dies umfasst Aufgaben wie Buchführung, Compliance, Risikomanagement, Rechtsangelegenheiten, Portfoliomanagement, Investorenservices, IT-Unterstützung und Beratung. Die Service-KVG agiert gemäß dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und unterstützt andere Fondsverwalter bei administrativen und operativen Aufgaben.
Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einer Service-KVG in Deutschland die Zulassung entzieht, hat dies gravierende Konsequenzen. Die Service-KVG muss sofort die Geschäftstätigkeit einstellen und laufende Geschäftsprozesse abwickeln. Sie muss Kunden und Investoren über den Entzug informieren und eventuell Vermögenswerte an rechtmäßige Eigentümer oder neue Dienstleister zurückgeben. Dieser Schritt kann zu rechtlichen, finanziellen und geschäftlichen Konsequenzen führen, wie etwa rechtlichen Schritten, Bußgeldern oder Schadenersatzforderungen. Der Entzug der Zulassung erfolgt nach sorgfältiger Prüfung schwerwiegender Verstöße gegen Regulierungen. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.