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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Simone Neuber

Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über
die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

855 Js 44861/​20

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 855 Js 44861/​20 gegen Simone Neuber, geboren am 19.08.1966 – u.a. wegen Diebstahls ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 03.09.2020 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus der von dem Verurteilten begangenen Tat ein Anspruch auf Wertersatz für den Tatverletzten entstanden.

Im Zeitraum zwischen dem 27.08.2019 gegen 10:00 Uhr und dem 15.09.2019 gegen 9:30 Uhr, vermutlich am 15.09.2019 vor 9:30 Uhr, entwendete d. Verurteilte einen schwarzen Besteckkasten mit Hundert-Teilen-Besteck aus DDR-Produktion im Wert von ca. 500,00 Euro von Roma Goldbergk, um diesen für sich zu behalten.

Um d. Verurteilten das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 500,00 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei d. Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

D. Verletzte kann daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 09.08.2023

 

gez. Koall, Rechtspflegerin

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