Staatsanwaltschaft Wuppertal
20 Js 1014/14
Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 20 Js 1014/14
Ercan Ödemis, geb. am 08.08.1968 in Ankara/Türkei, wohnhaft Fuchsberger Straße 75 in 40724 Hilden
wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung u. a. wurde mit Urteil des Amtsgerichts Velbert vom 02.02.2022 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 162.234,60 Euro angeordnet. Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
STAATSANWALTSCHAFT WUPPERTAL
Dipl.-Rechtspflegerin (FH)
Sopp