Staatsanwaltschaft Berlin
247 AR 512/21
Der Betroffene eröffnete am 09.04.2021 bei der Berliner Sparkasse unter Vorlage einer gefälschten Berliner Meldebescheinigung für die Anschrift „Roedernallee 168, 13407 Berlin“ und einer verfälschten polnischen IDCard mit der Nummer CHE 707917, die auf die Personalie Marek Rosenberg ausgestellt ist, das Konto IBAN DE49 1005 0000 1070 9129 28. Am 20.05.2021 erstattete die Berliner Sparkasse eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu diesem Konto. Sie begründete diese damit, dass auf dem mit mutmaßlich gefälschten Personaldokumenten eröffneten Konto Zahlungseingänge aus einem Fake-Shop eingingen. Der Kunde sei der Aufforderung, sich zum Sachverhalt zu äußern, nicht nachgekommen. Aufgrund der Verdachtsmeldung der Berliner Sparkasse und einer weiteren wegen Betrugs gefertigten Strafanzeige wurde gegen den Betroffenen unter dem Aktenzeichen 285 Js 2880/21 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das verbliebene Kontoguthaben wurde auf der Grundlage eines Vermögensarrestes des Amtsgerichts Tiergarten vom 19.07.2021 – Geschäftsnummer (352 Gs) 285 Js 2880/21 (2391 /21) – gepfändet.
Im Zeitraum vom 03.05.2021 bis 18.05.2021 wurden dem Konto 11 Überweisungen gutgeschrieben.
Bei dem vom Betroffenen eröffneten Konto handelt es sich nach den vorliegenden Erkenntnissen um ein Empfängerkonto zu dem Fake-Shop www.bauhandel-kurzenberger.de, auf welches die geschädigten Käufer die Kaufpreiszahlungen überweisen, ohne die entsprechende Ware zu erhalten.
Bei der vom Betroffenen genutzten Personalie Marek Rosenberg, geb. 07.06.1966 in Wroclaw, handelt es sich nach Auskunft von IP Warschau um eine nicht existente Person. Der Betroffene ist unter der gegenüber der Bank angegebenen Anschrift Roedernallee 168, 13407 Berlin, nie gemeldet gewesen. Es handelt sich um eine reine Scheinanschrift.
Nach alledem diente das von der Betroffenen eröffnete Konto allein für den Empfang von Erlösen aus Warenbetrugstaten.
Das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen wurde am 24. September 2021 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da er nicht identifiziert und ermittelt werden konnte.
Durch die auf der Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 19.07.2021 erfolgten Kontopfändung konnte noch ein Guthaben gesichert werden. Es handelt sich um das aus den gewerbsmäßigen Betrugstaten unmittelbar auf dem Konto noch vorhandene Guthaben. Der gesicherte Betrag unterliegt nach §§ 73, 73c StGB der Einziehung.