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Rammstein

CDD20 (CC0), Pixabay

Berichten des deutschen Magazins „Der Spiegel“ zufolge, soll der Lead-Sänger von Rammstein, Till Lindemann, im Jahr 2011 eine sexuelle Beziehung zu einer damals 15-jährigen eingegangen sein. Lindemann war zu diesem Zeitpunkt 47 Jahre alt.

Die Betroffene berichtete dem „Spiegel“, dass die Beziehung über gemeinsame Kontakte im Familienkreis der Bandmitglieder zustande gekommen sei. Sie behauptet, dass diese Kontakte über Lindemanns Annäherungsversuche an das junge Mädchen Bescheid wussten.

Die Frau äußerte gegenüber dem „Spiegel“, dass der sexuelle Kontakt grundsätzlich einvernehmlich gewesen sei. Sie fügte jedoch hinzu: „Ich war viel zu jung“.

In Bezug auf ein Verfahren gegen den „Spiegel“ an dem Landgericht Hamburg im Juli, schrieb einer der Anwälte von Lindemann laut dem Magazin, dass Lindemann „niemals Sex mit Minderjährigen haben würde“.

Sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen und Minderjährigen sind in Deutschland nicht grundsätzlich illegal. Ab dem 14. Lebensjahr werden Jugendliche prinzipiell als zustimmungsfähig angesehen.

Allerdings kann Geschlechtsverkehr mit Unter-16-Jährigen in Deutschland strafbar sein, wenn den Teenagern das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung fehlt – zum Beispiel, wenn ein erhebliches Machtungleichgewicht in der sexuellen Beziehung besteht, so der „Spiegel“.

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