Ad-hoc-Publizität bezieht sich auf eine Regelung, nach der börsennotierte Unternehmen verpflichtet sind, kursrelevante Informationen – also Informationen, die den Börsenkurs der Aktien des Unternehmens erheblich beeinflussen könnten – sofort öffentlich bekannt zu geben. Diese Verpflichtung soll sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer gleichzeitig Zugang zu wichtigen Informationen haben, um einen fairen und transparenten Handel an der Börse zu gewährleisten.
Der Begriff „Ad-hoc“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „für diesen Anlass“, was darauf hindeutet, dass diese Bekanntmachungen unmittelbar erfolgen, sobald die Informationen verfügbar sind.
Beispiele für kursrelevante Informationen könnten die Bekanntgabe von Quartalszahlen, Fusionen oder Übernahmen, Änderungen in der Geschäftsleitung, Produktzulassungen oder signifikante rechtliche Veränderungen sein.
Die Ad-hoc-Publizität ist in verschiedenen Ländern gesetzlich geregelt. In der Europäischen Union beispielsweise regelt die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) diese Pflicht. Nichtbefolgung dieser Regeln kann zu erheblichen Strafen führen.