Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Landshut

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Landshut

201 Js 8252/​23 a) VA – 1. August 202

Ermittlungsverfahren gegen

Schreiber Josef Günther

geb. 08.05.1984

im gegenständlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut gegen Josef Günther Schreiber wurden Vermögenswerte zum Zwecke der Sicherung möglicher Ansprüche gesichert.

Den vorläufigen strafrechtlichen Ermittlungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschuldigte ist Geschäftsführer der Firma Immo:Schreiber GmbH mit Sitz in 94569 Stephansposching, Ringstr. 1. Die Immo:Schreiber GmbH ist im Raum Deggendorf mit der Hausverwaltung von 129 Objekten betraut.
Insoweit besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte unter bewusstem Missbrauch der ihm von den Eigentümergemeinschaften als Verwalter eingeräumten Befugnissen Geldbeträge von den Hauskonten und ggf. weiteren Konten vornimmt um die aufgetretenen Fehlbeträge zu verschleiern.

Dieser Verdacht besteht insbesondere für die Rücklagenkonten betreffend

(lt. Vermögensarrest Amtsgericht Deggendorf vom 22.02.2023 4 Gs 238/​23):

das Objekt „Stadtpalais „, die zum 16.01.2023 einen Fehlbestand in Höhe von 366.181,40 EUR aufweisen

das Objekt Geißkopfstraße 22,24, 26, die zum 20.02.2023 einen Fehlbetrag in Höhe von 202.283,81 EUR aufweisen

das Objekt Haslacher Straße 90,92,94, die zum 20.02.2023 einen Fehlbetrag in Höhe von 30.000 EUR aufweisen.

(Ergänzt durch Vermögensarrest Amtsgericht Deggendorf vom 01.03.2023 4 Gs 265/​23)

Ihnen könnte daher ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden sein, was zu Unrecht aus der Tat erlangt wurde.

Gemäß § 111l Abs. 1 und 3 Strafprozessordnung (StPO) wird Ihnen hiermit die Sicherung von Vermögenswerten aufgrund Arrestvollziehung gegen die o.g. Person (Arrestschuldner) bekannt gemacht.

Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, nach Erhalt dieses Schreibens möglichst zeitnah zu erklären, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes geltend machen wollen bzw. ob Sie Ihre Ansprüche bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Anmeldung kann formlos erfolgen und ist kostenfrei.

Bitte fügen Sie – soweit möglich – Ihrer Anmeldung Unterlagen bei (z.B. Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Schriftverkehr, Lichtbilder, Versicherungsunterlagen, Rechnungen usw.), die geeignet sind, Ihren Anspruch glaubhaft zu machen.

 

 

Im Falle einer zukünftigen rechtskräftigen Entscheidung, in der auf eine Einziehung von Wertersatz erkannt wird, ist dann im Rahmen eines Verteilungsverfahrens über Ihren geltend gemachten Anspruch zu entscheiden.

In diesem Verteilungsverfahren kann eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft nur dann erfolgen, wenn alle anmeldenden Anspruchsinhaber vollständig entschädigt werden können.

Dazu werden nach Rechtskraft die Anspruchsinhaber nochmals nach § 459i StPO über die Möglichkeit zur Anmeldung ihrer Ansprüche gegen o.g. Person und über das Verfahren zur Auskehrung gesicherter und beigetriebener Vermögenswerte informiert.

Machen Sie Ihre Ansprüche dann nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Da eine Entschädigung vor der rechtskräftigen Entscheidung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

STAATSANWALTSCHAFT LANDSHUT

Fernandes, Rechtspflegerin

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Hannover

Next Post

Staatsanwaltschaft München I