Start Verbraucherschutz Anlegerschutz Interview mit Rechtsanwalt Reime-Thema-EA HANDELS- UND BETEILIGUNGS-GMBH in Leipzig

Interview mit Rechtsanwalt Reime-Thema-EA HANDELS- UND BETEILIGUNGS-GMBH in Leipzig

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Tumisu (CC0), Pixabay

Verbraucherschutzforum.berlin: Guten Tag Herr Reime, wir haben in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von Investoren erhalten, die Darlehen, vor allem aus dem Jahr 2014, nicht zurückgezahlt bekommen. Die Betreiber der in Leipzig ansässigen Gesellschaft stehen dabei im Fokus. Wir haben die Nachrangklausel in den Verträgen geprüft und halten diese für unwirksam. Es sieht so aus, als handele es sich um illegale Einlagengeschäfte, da eine Banklizenz fehlt. Was ist Ihre Einschätzung dazu?

Rechtsanwalt Reime: Sie haben recht. Laut dem Gesetzeswortlaut im Kreditwesengesetz sind Kreditinstitute Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die von der GmbH angenommenen Gelder zur Unternehmensfinanzierung könnten daher illegale gewerbsmäßige Einlagengeschäfte sein. Die GmbH dürfte dabei auch als erlaubnisbedürftiges Kreditinstitut anzusehen sein.

Verbraucherschutzforum.berlin: Sie haben die Nachrangklausel als intransparent bezeichnet. Können Sie das näher erläutern?

Rechtsanwalt Reime: Natürlich. Die Klausel in §6 der Darlehensbedingungen ist intransparent und hält deshalb der Inhaltskontrolle nicht stand. Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich eine unangemessene Benachteiligung des Vertragsgegners auch daraus ergeben, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen.

Verbraucherschutzforum.berlin: Welche Auswirkungen hat die fehlende Bestimmtheit der Insolvenzgründe und das Fehlen von Transparenz in Bezug auf das gesteigerte Risiko?

Rechtsanwalt Reime: Die fehlende Bestimmtheit der Insolvenzgründe und die mangelnde Transparenz in Bezug auf das gesteigerte Risiko können dazu führen, dass sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Darlehen dauerhaft nicht durchsetzbar sind. Das führt zu einer Wesensänderung der Geldhingabe vom bankgeschäftstypischen Darlehen mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung hin zur unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion.

Verbraucherschutzforum.berlin: Welche Folgen hat das für die betroffenen Investoren?

Rechtsanwalt Reime: Eine unwirksame Nachrangkleusel bedeutet, dass ein Einlagengeschäft vorliegt. Da hier davon auszugehen ist, dass dieses Bankgeschäft gewerbsmäßig durchgeführt wurde und auch eine Banklizenz fehlt, dürfte ein verbotenen Einlagengeschäft nach §32 KWG vorliegen. Verstöße gegen diese Verbotsnorm haben drittschützenden Charakter was bedeutet, dass Investoren hieraus zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Höhe ihrer Einzahlungen herleiten könnten.

Verbraucherschutzforum.berlin: Wer haftet in einem solchen Fall?

Rechtsanwalt Reime: Es haften immer die Organe einer handelnden juristischen Person in Höhe der angenommenen Darlehen. Hätten diese vor Annahme dieser unbedingt rückzahlbaren Gelder die BaFin gefragt, dann wären sie entsprechend informiert worden über deren Illegalität. Zusätzlich haften auch noch die Bürgen für diese Darlehen gegenüber den Investoren.

Verbraucherschutzforum.berlin: Was sollten die betroffenen Investoren jetzt tun?

Rechtsanwalt Reime: Sie sollten bedenken, dass die Verjährung erst 10 Jahre nach Darlehensvertragsabschluss eintritt, da keiner der Investoren von der Illegalität bzw. der fehlendenden Banklizenz bei Vertragsschluss gewusst haben dürfte. Es wäre daher ratsam, ihre rechtlichen Möglichkeiten so schnell wie möglich zu prüfen.

Verbraucherschutzforum.berlin: Vielen Dank für

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