Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist in Deutschland eine zentrale Verordnung, die die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten von Maklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern und Baubetreuern regelt. Sie wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, den Verbraucherschutz zu stärken.
Die MaBV enthält unter anderem Vorschriften zur Berufsausübung, zur Pflichten des Maklers gegenüber dem Auftraggeber, zur Anzeige- und Erlaubnispflicht sowie zu Prüfungs- und Berichtspflichten.
Ein wichtiger Bestandteil der MaBV sind die Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers im Rahmen von Bauträger- und Bauherrenmodellen. Bauträger und Baubetreuer müssen etwa sicherstellen, dass die vom Bauherrn gezahlten Gelder nur zweckgebunden verwendet werden und durch eine Bürgschaft oder ein anderes geeignetes Mittel abgesichert sind. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Bauherr sein Geld verliert, falls der Bauträger oder Baubetreuer insolvent wird.
Für Bauherren hat die MaBV somit den Vorteil, dass sie durch verschiedene Pflichten des Bauträgers oder Baubetreuers stärker vor finanziellen Risiken geschützt sind. So muss der Bauträger beispielsweise den Fortschritt des Bauprojekts regelmäßig dokumentieren und den Bauherrn über alle wesentlichen Aspekte des Projekts informieren. Zudem können die von der MaBV vorgeschriebenen Sicherheiten dazu beitragen, dass der Bauherr nicht das gesamte finanzielle Risiko eines Bauprojekts trägt.