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Ginmon Vermögensverwaltung GmbH: und mit der Bilanz will man ihnen was vom Geldmachen erzählen?

wilhei (CC0), Pixabay

Möglicherweise haben wir dan ja eine altmodische Vorstellung, aber wir finden, Unternehmen die einen zu Investments beraten wollen, sollten eine Bilanz haben die überzeugt. Eherlich gesagt, diese Bilanz überzeugt uns ganz und garnicht. Schauen Sie sich diese Bilanz an, dann wissen Sie warum.

Ginmon Vermögensverwaltung GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ zum 31. Dezember 2022

Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main

Aktivseite

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 978.310,32 860.141,41
b) andere Forderungen 152.325,46 130.570,99
2. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 573,80
1.130.635,78 991.286,20

Passivseite

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 190.432,70 166.469,79
2. Sonstige Verbindlichkeiten 810.622,77 742.636,10
3. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 19.600,00 12.200,00
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
b) Kapitalrücklage 70.000,00 30.000,00
c) Bilanzverlust 10.019,69 10.019,69
1.130.635,78 991.286,20

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
1. Provisionserträge 1.467.574,09 999.914,93
2. Sonstige betriebliche Erträge 200,00 3.507,87
3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) andere Verwaltungsaufwendungen 1.408.008,21 964.901,79
4. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 59.765,88 38.321,01
5. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführe Gewinne 59.765,88 38.321,01
6. Jahresüberschuss 0,00 0,00
7. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 10.019,69 10.019,69
8. Bilanzverlust 10.019,69 10.019,69

ANHANG zum 31.12.2022

Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ginmon Vermögensverwaltung GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: 107290

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erstellt.

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 340 Abs. 4a HGB i. V. m. § 340k Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren in Staffelform aufgestellt.

Die Formblätter zur Gliederung des Jahresabschlusses nach der RechKredV wurden beachtet.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen sind zum Nennwert ausgewiesen und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrags gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbetrag passiviert.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Der Posten Forderungen an Kreditinstitute betrifft Forderungen an die Deutsche Bank Frankfurt a.M. und die DAB Bank in Höhe von EUR 978.310,32 (Vorjahr: EUR 860.141,41). Die Restlaufzeit der Forderung für die Vermögensverwaltungsgebühren (DAB) für den Monat Dezember 2022 beträgt drei Monate.

Die Gesellschaft hält kein Sachanlagevermögen.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.001.055,47 (Vorjahr: EUR 909.105,89).

Diese setzen sich wie folgt zusammen: Sonstige Verbindlichkeiten EUR 817.263,31 (Vorjahr EUR 742.636,10) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut DAB BNP Paribas EUR 190.432,70 (Vorjahr: EUR 166.707,79). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut DAB Paribas ist in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 195.326,83 (Vorjahr EUR 186.609,14) enthalten. Somit betragen alle Verbindlichkeiten, die nicht gegenüber dem Kreditinstitut DAB BNP Paribas bestehen, EUR 4.894,13 (Vorjahr: EUR 19.901,35). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter oder Gesellschafterin betragen EUR 539.812,64 (Vorjahr: EUR 435.604,89), darin enthalten Verbindlichkeiten aus offenen Abrechnungen aus Serviceleistungen EUR 539.812,64 (Vorjahr: EUR 435.604,89) und aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Gesellschafterin EUR 272.556,54 (Vorjahr: EUR 286.655,16).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Position Provisionserträge betrifft Erträge der Vermögensverwaltung.

In den sonstige betrieblichen Erträgen ist ein periodenfremdere Ertrag in Höhe von EUR 200,00 (DAB Meldeübernahme 2020) enthalten.

In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ist ein periodenfremder Aufwand in Höhe von EUR 188,21 enthalten (u.a. DAB Meldeübernahme 2021).

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten Aufwendungen für die Inanspruchnahme der Infrastruktur der Muttergesellschaft Ginmon GmbH in den Sektoren Marketing, technischer Kundensupport sowie der Nutzung der Technologieplattform apeiron®. Des Weiteren enthält die Position Zuführungen zu Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

In der Gesellschaft wurden im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Namen der Geschäftsführer

Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Lars Reiner ausgeübter Beruf: Finanzportfolioverwalter
Ulrich Bauer ausgeübter Beruf: Finanzportfolioverwalter

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Zwischen der Gesellschaft und der alleinigen Gesellschafterin, der Ginmon GmbH, besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit Datum vom 3. November 2017, eingetragen im Handelsregister am 2. Januar 2018.

Des Weiteren besteht zwischen der Gesellschaft und der Ginmon GmbH seit 2016 umsatzsteuerliche Organschaft. Die Umsatzsteuervoranmeldungen werden konsolidiert von der Ginmon GmbH als Organträgerin übermittelt.

Honorar des Abschlussprüfers

Für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers wurde für das Geschäftsjahr eine Rückstellung in Höhe von EUR 13.100,00 gebildet. Diese gliedert sich wie folgt:

Honorar des Abschlussprüfers EUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 8.000,00
b) andere Bestätigungsleistungen 5.100,00

Aus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft resultiert im Berichtsjahr ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 59.765,88 (Vorjahr: EUR 38.321,01). Unter Berücksichtigung der Gewinnabführungsverpflichtung aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Ginmon GmbH ergibt sich ein Jahresüberschuss bei der Gesellschaft in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00).

Unterschriften der Geschäftsführung

 

Frankfurt am Main, 19.04.2023

Lars Reiner

 

Bad Homburg, 19.04.2023

Ulrich Bauer

Lagebericht 2022

Ginmon Vermögensverwaltung GmbH

Gliederung

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

2. Forschung und Entwicklung

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

b) Finanzlage

c) Vermögenslage

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

4. Gesamtaussage

III. Zweigniederlassungsbericht

IV. Prognosebericht

V. Chancen- und Risikobericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH wurde 2016 als Tochtergesellschaft der Ginmon GmbH gegründet. 2017 erhielt die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH die Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung. Die Geschäftstätigkeit unter der Erlaubnis der BaFin wurde zum 01.01.2018 aufgenommen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main erbringt seither digitale Vermögensverwaltung für private Endkunden. Die technologische Basis hierfür bietet die durch die Ginmon GmbH entwickelte und betreute Technologieplattform apeiron®.

2. Forschung und Entwicklung

Die Forschung und Entwicklung wird durch die Muttergesellschaft Ginmon GmbH betrieben. Dort wird auch die eigens entwickelte Technologieplattform apeiron® weiterentwickelt. Die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH beteiligt sich hierbei an den Kosten des Betriebs und der Weiterentwicklung der Technologieplattform.

Im Geschäftsjahr wurden wesentliche Weiterentwicklungen der Technologieplattform apeiron® durchgeführt.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die digitale Vermögensverwaltung nimmt zunehmend Einzug in die Mitte der deutschen Gesellschaft. Erste Mitbewerber haben die Milliardengrenze im Bereich des verwalteten Vermögens überschritten. Weiterhin hat sich im Jahr 2022 ein verstärkter Trend hin zu Aktienanlagen unter deutschen Privatanlegern gezeigt. Diese Faktoren wirken sich insgesamt positiv auf die Nachfrage nach digitaler Vermögensverwaltung aus, wovon auch die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH profitiert.

2. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

Ergebnisquellen Geschäftsjahr Vorjahr Veränderungen
Betriebsergebnis 59.765,88 38.321,01 (21.444,87)
Zinsergebnis
Steuerergebnis 0,00 0,00 0,00
Jahresergebnis 0,00 0,00 0,00

Das Betriebsergebnis ist aufgrund höheren Neukundenwachstums und den damit verbundenen Kosten, insbesondere KYC Kosten, um 14.794,52 € niedriger im Vergleich zum Vorjahr ausgefallen.

b) Finanzlage

Die Liquidität des Unternehmens ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, wobei auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten gestiegen sind. Die Finanzlage des Unternehmens ist unverändert gut. Das Unternehmen ist ausschließlich durch Eigenkapital finanziert, Bankverbindlichkeiten resultieren lediglich aus kurzfristigen Verrechnungen. Die aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen gemäß CRR (EU-Verordnung 575/​2013) wurden zu jeder Zeit eingehalten. Hierfür wurden die Eigenmittel der Gesellschaft durch eine Einzahlung i.H.v. 40.000 € in die Kapitalrücklagen der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH durch die Muttergesellschaft Ginmon GmbH erhöht.

c) Vermögenslage

wesentliche Bilanzposten Geschäftsjahr Vorjahr Veränderungen
Aktiva
kurzfristige Vermögenswerte 152.466,00 130.570,99 21.895,01
liquide Mittel 978.310,32 860.141,41 118.168,91
Passiva
Eigenkapital 109.980,31 69.980,31 40.000,00
Rückstellungen 13.100,00 12.200,00 900,00
kurzfristige Verbindlichkeiten 1,007,696.01 909.105,89 98.590,12
Bilanzsumme 1.130.776,32 991.286,20 139.490,12

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

Umsatzentwicklung

Betriebsergebnis

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die Kennzahl „Umsatzentwicklung“ heran. Ein weiterer Leistungsindikator ist das „Betriebsergebnis“.

Die Analyse der Umsatzentwicklung zeigt einen deutlichen Anstieg der Erlöse, der auf das Wachstum des verwaltenden Vermögens der Bestandskunden und auf das Neukundenwachstum zurückzuführen ist. Die Analyse des Betriebsergebnisses ergibt einen Anstieg um das Eineinhalbfache gegenüber dem Vorjahr.

4. Gesamtaussage

Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir auf Basis der weiterhin stark positiven Umsatzentwicklung und der geringen Fixkostenbasis als gut ein.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im vergangenen Geschäftsjahr entsprach den Erwartungen. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein Anstieg um 47% des Umsatzes.

III. Zweigniederlassungsbericht

Unser Unternehmen verfügt neben dem Hauptsitz in Frankfurt am Main nicht über weitere Niederlassungen.

IV. Prognosebericht

Im Jahr 2023 wird Ginmon seinen Wachstumskurs fortsetzen und voraussichtlich sowohl deutlich zweistellige Wachstumsraten bezüglich betreuter Kunden als auch dem verwalteten Vermögen erreichen. Bestehende Partnerschaften werden ausgebaut und neue abgeschlossen. Die Etablierung einer privaten Alternative bzw. Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Alters vorsorge bleibt auch im Jahr 2023 ein wesentliches strategisches Projekt.

COVID-19 macht sich weltweit immer noch bemerkbar. Die Regierungen weltweit weitgehend ihre Corona-Restriktionen aufgehoben, um zu einer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Normalität zurückkehren. Laut WHO ist die endemische Phase der Corona-Pandemie noch nicht eingetreten. Durch die abrupte Aufhebung der Null-Covid-Politik in der Volksrepublik China besteht das Risiko einer erneuten Verbreitung des Virus, die zu erneuten Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens führen könnte. Die allgemeine Entspannung der pandemischen Lage wirkt sich jedoch positiv aus, allerdings können regionale Unterschiede wiederholt zu einer Verschärfung der angebotsseitigen Beschränkungen führen.

Die Erholung der Weltwirtschaft verlor bedingt durch den Krieg in der Ukraine und den zunehmenden Inflationsdruck an Dynamik. Der Inflationsdruck veranlasste die Zentralbanken zu einer Straffung der Geldpolitik, die Fiskalpolitik wirkte in vielen Fällen jedoch weiterhin unterstützend. In den Industrieländern verstärkten die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine den Inflationsdruck. Lieferengpässe sowie hohe Rohstoffpreise wirkten der Erholungsdynamik entgegen, die andernfalls möglich gewesen wäre.

Der anhaltende Krieg in der Ukraine hat die Rahmenbedingungen zusätzlich verschlechtert. Die Unsicherheit bleibt ebenso hoch wie die Volatilität an den Kapitalmärkten. Steigende Energie- und Rohstoffpreise belasten die globale Konjunktur. Ein kompletter und dauerhafter Ausfall der Gaslieferungen aus Russland würde die Situation noch verschärfen. Das aktuelle makroökonomische Umfeld ist unter anderem aufgrund des Ukraine-Kriegs sowie von COVID-19 und den jeweiligen Folgewirkungen stark unsicherheitsbehaftet. Die vielschichtigen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs bleiben bestimmend für die Entwicklung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte. Um die Inflation zu bekämpfen, leiteten die führenden Zentralbanken wie die Fed und die EZB eine Straffung der Geldpolitik ein. 2023 wird sich die Inflation aufgrund der gestrafften Zinspolitik weiterhin senken.

All diese Faktoren haben unmittelbar zu einer Preiskorrektur an den Finanzmärkten geführt, die sich auf ein neues Preisniveau eingependelt haben. Die jüngsten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wurden von den Finanzmärkten schon eingepreist und somit sind Preisschwankungen, die das Wachstum und die Stabilität der Weltwirtschaft langfristig gefährden könnten, sehr unwahrscheinlich. Nach wie vor sind die Renditen risikoarmer festverzinslicher Wertpapiere und Geldeinlagen signifikant geringer als die Inflationsraten und somit bleibt das Produktangebot von Ginmon eine attraktive Lösung zur Vermögenssicherung und zum Vermögensaufbau.

V. Chancen- und Risikobericht

Die Risiken Ginmons sind makroökonomischer Natur. Der Krieg in der Ukraine und der damit verbundene weitere Anstieg des globalen Inflationsdrucks aufgrund höherer Energie und Rohstoffpreise sowie fortwährende Unterbrechungen der Lieferketten haben zu einer deutlichen Abwärtskorrektur der globalen Wachstumsprognosen für 2022 und 2023 geführt. Die großen Zentralbanken reagieren darauf mit einer Straffung der Geldpolitik, und die Marktzinssätze sind im Laufe des Quartals inmitten sehr hoher Marktvolatilität deutlich gestiegen. Das Risiko eines ausgeprägten Konjunkturabschwungs oder gar einer Rezession sind erheblich gestiegen, da die Auswirkungen höherer Zinsen und restriktiverer Finanzmarktbedingungen die Wirtschaftstätigkeit zunehmend belasten, insbesondere die US-Wirtschaft, da die US-Notenbank an der Spitze des weltweiten Straffungszyklus steht.

Der Krieg in der Ukraine hat Länder dazu veranlasst, weitreichende Sanktionen gegen Russland zu verhängen, unter anderem gegen große russische Banken, die russische Zentralbank, wichtige Unternehmen, Mitglieder des russischen Parlaments und Mitglieder der russischen Elite (Oligarchen, Diplomaten) und ihre Familien.

Die USA haben Sanktionen gegen die Einfuhr von Öl, Gas und Kohle (einschließlich damit verwandter Produkte) aus Russland verhängt und auch neue Investitionen von US-Personen in Russland verboten. Die russischen Gasexporte werden knapp bleiben, können aber nicht vollständig abgeschaltet werden.

Dies hat zu steigenden Energiepreisen geführt, durch welche Kunden möglicherweise Einzahlungen pausieren müssen. Das Risiko niedrigerer Einzahlungen der Kunden durch Preisschwankungen hatte sich in den letzten Jahren nicht materialisiert, insofern scheint dieses Risiko auch dieses Jahr gering zu sein. Ausfallrisiken unserer Forderungen gegenüber Kunden sind auf Basis der Erfahrungswerte der Industrie generell als sehr gering einzuschätzen, da Verwaltungsentgelte direkt aus bestehenden Liquiditätspositionen der Kunden bedient werden. Auch Liquiditätsrisiken sowie das Risiko von Zahlungsstromsschwankungen aufgrund der Zunahme und Abnahme von Kundengeldern werden als niedrig eingeschätzt.

Die wesentlichen Chancen unseres Unternehmens liegen in der zunehmenden Änderung des Kundenverhaltens in Bezug auf die Nutzung digitaler Dienste für die private Geldanlage. Bereits seit einigen Jahren sind die Nutzungsraten klassischer Bankfilialen und Bankprodukte rückläufig, während die Nutzung digitaler Finanztechnologie-Angebote stark ansteigt. Dieser Trend wurde unserer Einschätzung nach durch die Corona-Pandemie sowie das damit einhergehende „Social Distancing“ um ein Vielfaches verstärkt. Durch umfassende Neuerungen in dem Angebot und der gesellschaftlichen Situation ergeben sich für Ginmon auch weiterhin große Wachstumspotenziale.

Das weltweite steigende Bewusstsein für Umwelt, soziale und Unternehmensführungsrisiken (ESG-Risiken) ermöglicht auch den grünen Investitionsmöglichkeiten von Ginmon ein hohes Potenzial für das kommende Jahr.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ginmon Vermögensverwaltung GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Ginmon Vermögensverwaltung GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden „Gesellschaft“) – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §§ 340k, 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Gensingen, 19. April 2023

App Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jürgen App, Wirtschaftsprüfer

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