diebewertung.de: Herr Reime, Anleihen sind mit einem Totalverlustrisiko verbunden und es kommt immer öfter vor, dass Emittenten die fällige Anleihe nicht bedienen können. In vielen Fällen wird dann ein gemeinsamer Gläubigervertreter eingesetzt. Können Sie uns erklären, was das ist und welche Aufgaben dieser hat?
Jens Reime: Ein gemeinsamer Gläubigervertreter ist eine Person oder eine Institution, die die Interessen der Anleihegläubiger vertritt, wenn der Emittent einer Anleihe in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder Insolvenz anmeldet. Dies ist eine in Deutschland gesetzlich geregelte Rolle, die darauf abzielt, die Rechte und Interessen der Anleihegläubiger zu schützen und zu stärken.
Die Aufgaben des gemeinsamen Gläubigervertreters sind vielfältig. Im Wesentlichen geht es darum, die Rechte der Anleihegläubiger gegenüber dem Schuldner durchzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Teilnahme an Gläubigerversammlungen im Namen der Anleihegläubiger, die Verhandlung von Umstrukturierungsplänen, die Einbringung von Forderungen im Insolvenzverfahren und gegebenenfalls die Klageerhebung gegen den Schuldner.
Es ist wichtig zu betonen, dass der gemeinsame Gläubigervertreter immer im besten Interesse der Anleihegläubiger handeln sollte. Allerdings sollten Anleihegläubiger wissen, dass der gemeinsame Gläubigervertreter nicht immer in der Lage ist, eine vollständige Rückzahlung der Anleihe zu sichern, besonders in Fällen, in denen der Emittent zahlungsunfähig ist.
diebewertung.de: Also spielt der gemeinsame Gläubigervertreter eine entscheidende Rolle beim Schutz der Interessen der Anleihegläubiger?
Jens Reime: Ja, das ist richtig. Der gemeinsame Gläubigervertreter dient als eine Art Vermittler zwischen dem Emittenten und den Anleihegläubigern und spielt eine wichtige Rolle dabei, die Interessen der Anleihegläubiger zu vertreten und zu schützen.