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Rechtsanwalt Maurice Högel zum Thema Onlinebanking Betrug

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Tumisu (CC0), Pixabay

diebewertung.de: Guten Tag, Herr Högel. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, um mit uns über das Thema Onlinebanking-Betrug zu sprechen. Die Situation scheint besorgniserregend zu sein. Wie sehen Sie die aktuelle Lage?

Rechtsanwalt Högel: Guten Tag, gerne stehe ich Ihnen für das Interview zur Verfügung. Tatsächlich ist Onlinebanking-Betrug ein wachsendes Problem. Cyber-Kriminelle nutzen E-Mails, SMS und Anrufe, um Bankkunden zu täuschen und Zugriff auf ihre Konten zu erhalten. Der Schaden durch solche Betrügereien ist erheblich, und leider tragen viele Kunden EU-weit den finanziellen Verlust.

diebewertung.de: Ein bedenklicher Trend, zweifellos. Können Sie uns ein Beispiel für einen solchen Betrugsfall geben?

Rechtsanwalt Högel: Natürlich. Ein Beispiel ist Claudia W. aus Frankfurt, die Opfer von Kriminellen wurde. Ein Betrüger gab sich am Telefon als Mitarbeiter ihrer Sparkasse aus und forderte sie auf, ihr Push-TAN-Verfahren zu aktualisieren. Claudia W. erhielt gleichzeitig E-Mails ihrer Sparkasse mit ähnlichen Anfragen. Da der Anrufer ihre Daten kannte, fiel sie auf die Täuschung herein und gab unwissentlich den Betrügern Zugang zu ihrem Online-Konto. Diese nutzten die Gelegenheit, um teure Reisen über ihr Konto zu bezahlen.

diebewertung.de: Das ist sehr beunruhigend. Was geschieht bei der Erstattung solcher Schäden, und wie schwierig gestaltet sich die Beweislage?

Rechtsanwalt Högel: Die Beweislage kann in der Tat kompliziert sein. Die Banken prüfen, ob die Zahlung tatsächlich vom Kunden autorisiert wurde, zum Beispiel durch die Freigabe per Mausklick mit Pin und TAN. Hier liegt der Knackpunkt, denn es ist nicht immer einfach nachzuweisen, ob der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Banken neigen manchmal dazu, ihre Kunden pauschal zu verdächtigen, was die Situation erschwert.

diebewertung.de: Verstehe. Gibt es Ansätze, um Bankkunden besser vor Onlinebanking-Betrug zu schützen?

Rechtsanwalt Högel: Die EU-Kommission hat erkannt, dass die aktuelle Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) nicht ausreichend schützt und arbeitet an einer neuen Richtlinie (PSD3). Die Definition von grober Fahrlässigkeit ist ein Aspekt, der verbessert werden muss, um eine gerechtere Erstattung zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass Banken ihre Kunden nicht pauschal unter Verdacht stellen und unautorisierte Zahlungen grundsätzlich erstatten.

diebewertung.de: Ein dringend notwendiger Schritt, um die Sicherheit der Bankkunden zu gewährleisten. Vielen Dank, Herr Högel, für Ihre Einschätzung und Ihre Zeit.

Rechtsanwalt Högel: Ich danke Ihnen ebenfalls. Es ist entscheidend, dass wir unsere Kunden vor Onlinebanking-Betrug schützen und für eine faire Erstattung eintreten. Die Sicherheit unserer Kunden hat oberste Priorität.

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