Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Heitkamp Construction GmbH wegen Verstoßes gegen das Börsegesetz 2018 (BörseG 2018)
Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie über die Heitkamp Construction GmbH als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) wegen verspäteter Mitteilung der Unterschreitung der 5 %-Grenze für Beteiligungen in Bezug auf Aktien eines Emittenten, mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe in Höhe von EUR 120.000,- verhängt hat. Das oben genannte Unternehmen hat es unterlassen, das Unterschreiten der Beteiligungsgrenze fristgerecht der FMA, dem Börseunternehmen sowie dem Emittenten (Porr AG) mitzuteilen. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.