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Klage

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Vor drei Jahren wurden etwa 6.000 Kunden der Sparkasse Altenburger Land von ihrem Sparvertrag „S-Vermögensplan“ gekündigt. Verbraucherschützer behaupten, dass diese Kündigung unrechtmäßig war und dass zu wenig Zinsen gezahlt wurden, da die Klauseln zur Festlegung der Zinsen nicht eindeutig waren.

Mindestens 50 betroffene Kunden haben das Verfahren der Musterfeststellungsklage in Gang gebracht, um das Oberlandesgericht auf die Bedeutung des Falls aufmerksam zu machen. Bis zur Frist am 24. Juli haben sich bereits über 200 Kunden beteiligt.

Die Sparkasse hält die Anzahl der Betroffenen für gering und argumentiert, dass die Mehrheit ihrer Kunden die Kündigung als verständliche Reaktion auf das Niedrigzinsumfeld betrachtete. Die meisten Kunden hätten Verständnis dafür gezeigt, dass die Sparkasse wirtschaftlich arbeiten müsse, um ihre Rolle als verlässlicher Partner für Bürger und die regionale Wirtschaft zu erfüllen.

Die betroffenen Kunden hatten ihre Sparverträge in den 1990er-Jahren oder kurz nach der Jahrtausendwende abgeschlossen, und die meisten Verträge hatten beträchtliche Beträge angesammelt. Sollte das Oberlandesgericht Jena die Kündigung der Verträge als unrechtmäßig einstufen, könnten diese rückgängig gemacht werden, und Zins-Nachzahlungen könnten möglich sein.

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Vertragsklauseln, die „Zinsen nach Marktbedingungen“ vorsahen, zu unklar waren. Die Sparkasse argumentiert, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen war, die Verträge zu kündigen und bezieht sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das solche Kündigungen bei stark veränderten Zinsbedingungen bestätigt.

Betroffene haben noch die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Altenburger Land bis zur mündlichen Verhandlung anzuschließen, die voraussichtlich Ende dieses Jahres oder Anfang des nächsten Jahres stattfinden wird. Dann wird das Gericht über die Argumente beider Seiten entscheiden.

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