Stammleser kennen unsere täglichen Veröffentlichungen von Verfügungen der Staatsanwaltschaften in Deutschland. Natürlich dürfen wir das, auch wenn die Betroffenen oft anderer Meinung sind. Wir haben dazu aber auch eine ganz klare Regelung getroffen, siehe auch unser Impressum.
Wir löschen diese Einträge sofort, wenn wir Kenntnis von der Löschung im Bundesanzeiger haben bzw. bekommen. Wir wollen da nicht das „ewige Gedächtnis“ sein. Bevor Sie sich also an uns wenden, bitten Sie einfach selber einmal unter www.bundesanzeiger.de nachzuschauen, ob der Eintrag gelöscht wurde. Wenn ja, dann umgehende Mitteilung an uns, und wir prüfen das und löschen dann natürlich auch. Natürlich beantragen wir auch eine Google Cache Löschung.