Sparer in Deutschland sind durch verschiedene Maßnahmen und Einrichtungen abgesichert, um ihr Erspartes zu schützen. Hier sind einige der wichtigsten Absicherungen:
- Einlagensicherung: Die Einlagen von Privatkunden bei Banken sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von derzeit 100.000 Euro pro Person und Bank geschützt. Im Falle einer Bankeninsolvenz erhalten die Sparer somit ihre Einlagen bis zu diesem Betrag zurück.
- Einlagensicherungsfonds: Einige Banken sind zusätzlich Mitglieder eines freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Dadurch wird die Absicherung der Einlagen über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus erhöht.
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB): Die EdB ist eine weitere Sicherungseinrichtung für den Fall einer Bankeninsolvenz. Sie gewährleistet, dass Sparer ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 20 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank zurückerhalten.
- Wertpapierentschädigungseinrichtung (WpEG): Für den Fall, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen (z. B. eine Bank oder Broker) insolvent wird, sind Wertpapierdepots von Privatkunden bis zu 90 Prozent des Wertes und maximal 20.000 Euro pro Kunde geschützt.
- Lebensversicherungen: Lebensversicherungen unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und müssen strenge Kapitalanforderungen erfüllen, um die Sicherheit der Versicherungsnehmer zu gewährleisten.
- Investmentfonds: Investmentfonds sind Sondervermögen und somit rechtlich vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Dies schützt das Fondsvermögen im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft vor dem Zugriff von Gläubigern.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Absicherungen in der Regel nur für Privatkunden und nicht für institutionelle Anleger gelten. Darüber hinaus sollten Sparer darauf achten, dass sie ihre Anlagen sorgfältig auswählen und ihre Risikobereitschaft berücksichtigen, um ihre finanziellen Interessen zu schützen.