Eine rhetorische Frage, ganz klar, aber mal ehrlich: Bewegt sich Thomas Lauterbach nicht im Bereich der Vermittlung von Investments und der Finanzberatung? Darf man da nicht auch andere Erwartungen an ein Unternehmen von Thomas Lauterbach haben? Nun, auch das ist eine Frage, die jeder für sich selbst beantworten kann. Wir haben jedenfalls eine ganz klare Meinung dazu.
Nun werfen wir auch einen Blick auf die Bilanzen von Thomas Lauterbach und die Unternehmen, die mit ihm in Verbindung stehen.
Schauen wir uns doch einmal die Bilanz der Multi Business Management GmbH an, ein Unternehmen, das seit dem Jahr 2015 existiert. Hier finden wir ein relativ niedriges Eigenkapital in Höhe von knapp 32.000 Euro, also 7.000 Euro mehr als das Stammkapital bei Gründung der Gesellschaft im Jahre 2015. Ist das ein geschäftlicher Erfolg?
Wichtiger ist uns jedoch, bei allem geschäftlichen Erfolg hin oder her, dass Sie sich als Kunde nur von einem Vermittler beraten lassen, der eine nachweisbare und IHK-anerkannte Ausbildung im Finanzbereich absolviert hat. Lassen Sie sich das bitte immer auf dem selbstverständlich auszufüllenden Beratungsprotokoll bestätigen.
Außerdem lassen Sie sich bitte immer bestätigen, dass der Vermittler, der Sie beraten hat, eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen hat. Denn diese haftet dann, wenn der Vermittler Sie nachweislich falsch beraten hat. Verlassen Sie sich bitte nicht auf irgendwelche Aussagen seitens des Vermittlers, sondern lassen Sie sich die Gesellschaft und die Versicherungsnummer ins Beratungsprotokoll eintragen und unterschreiben. Das gilt aber nicht nur für Beratungen, die Mitarbeiter von Thomas Lauterbach durchführen. Das möchten wir ganz klar sagen.
triplevaluegmbhbilanzlauterbach
Multi Business Management GmbHbilanz
FireShot Capture 345 – Thomas Lauterbach, Werl – www.northdata.de
Was ist eine Vermögensschadenshaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die speziell für Personen oder Unternehmen konzipiert ist, die im Bereich der Vermögensberatung, Vermittlung oder Finanzdienstleistungen tätig sind. Sie dient dem Schutz vor finanziellen Schäden, die einem Kunden durch fehlerhafte Beratung oder falsche Vermittlung entstehen können.
Wenn ein Vermittler oder Berater eine falsche Empfehlung gibt, fehlerhafte Informationen liefert oder auf andere Weise Pflichtverletzungen begeht, die zu einem finanziellen Schaden beim Kunden führen, kann dieser den Vermittler oder Berater haftbar machen. In solchen Fällen tritt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein und übernimmt die finanzielle Verantwortung für den entstandenen Schaden, sofern er vom Versicherungsumfang abgedeckt ist.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist also dazu gedacht, sowohl den Vermittler oder Berater als auch den Kunden vor den finanziellen Konsequenzen fehlerhafter Beratung oder Vermittlung zu schützen. Sie bietet Sicherheit und trägt dazu bei, dass Kunden angemessen entschädigt werden, falls ihnen durch die Tätigkeit des Vermittlers oder Beraters ein finanzieller Schaden entsteht.
Welche IHK anerkannte Abschlüsse gibt es im Finanzberatungsbereich?
Im Finanzberatungsbereich gibt es verschiedene IHK-Abschlüsse, die je nach Tätigkeitsfeld und Spezialisierung relevant sein können. Hier sind einige der gängigsten IHK-Abschlüsse im Finanzberatungsbereich:
- Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK): Dieser Abschluss berechtigt zur Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen gemäß § 34f der Gewerbeordnung (GewO). Dabei handelt es sich um Investmentfonds, geschlossene Fonds, Vermögensanlagen und andere Finanzprodukte.
- Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (IHK): Dieser Abschluss ermöglicht die Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten gemäß § 34d GewO. Dabei werden verschiedene Versicherungssparten abgedeckt, wie z.B. Personenversicherungen, Sachversicherungen und Krankenversicherungen.
- Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK): Dieser Abschluss befähigt zur Beratung und Vermittlung von Immobiliendarlehen gemäß § 34i GewO. Es umfasst die Finanzierung und Refinanzierung von Immobilien sowie die Vermittlung entsprechender Darlehensverträge.
- Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK): Dieser Abschluss ist eine höhere Qualifikation und umfasst umfassendes Fachwissen im Bereich der Finanzberatung. Er befähigt zur eigenverantwortlichen Beratung von Privat- und Geschäftskunden in allen Finanzfragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bezeichnungen und Inhalte der IHK-Abschlüsse von Region zu Region leicht variieren können. Es empfiehlt sich, die spezifischen Anforderungen der Industrie- und Handelskammer in der eigenen Region zu überprüfen, um detailliertere Informationen zu erhalten.