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BaFin – Bloomrich Crypto Limited: BaFin ordnet Einstellung des Eigenhandels an
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BaFin – Bloomrich Crypto Limited: BaFin ordnet Einstellung des Eigenhandels an

Pixaline / Pixabay

Bloomrich Crypto Limited: BaFin ordnet Einstellung des Eigenhandels an

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Bloomrich Crypto Limited, ansässig in London, Vereinigtes Königreich, mit Bescheid vom 5. Juni 2023 aufgegeben, den in Deutschland ohne Erlaubnis betriebenen Eigenhandel einzustellen. Konkret geht es um das Angebot, über Bitcoin-Automaten in Deutschland Bitcoin zu erwerben und zu verkaufen.

Die Einstellungsanordnung verpflichtet die Bloomrich Crypto Limited, unverzüglich ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte einzustellen und die aufgestellten Bitcoin-Automaten außer Betrieb zu setzen und zu entfernen.

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