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Staatsanwaltschaft Karlsruhe

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Karlsruhe

Strafverfahren gegen Kai Winterstein, geb. am 25.09.1997

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung des Wertes
des Taterlangten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459 k StPO)

713 VA 420 Js 1480/​21

Mit Urteil des Amtsgerichts Ettlingen vom 28.04.2022 -2 Ds 420 Js 1480/​21- wurde gegen den Einziehungsbetroffenen u.a. die Einziehung des Wertes des Taterlangten iHv EUR 7.587,49 rechtskräftig angeordnet.

Der Verurteilung liegen Betrugsfälle aus dem Zeitraum 07.12.2020 bis zum 18.02.2021 zugrunde. Der Verurteilte, Kai Winterstein, verkaufte über die Internetplattformen Quoka und Facebook-Marketplace Elektronikartikel und täuschte dabei jeweils vor, willens und in der Lage zu sein, die Gegenstände zu liefern. Nach Gelderhalt ist aber die Lieferung ausgeblieben.

Nach den strafrechtlichen Ermittlungen können insgesamt mind. 11 Verletzte gegen die Einziehungsbetroffenen einen Entschädigungsanspruch haben.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu dem Aktenzeichen 713 VA 420 Js 1480/​21 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459 k StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Ansprüche wie Zinsen, Rechtsverfolgungs-kosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer – des Verwertungserlöses und – des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459 k Abs.5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt oder nicht (mehr) Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diese oder den Erwerber weiter.

Eine Erlösauszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Anderenfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez.Samorei
Rechtspflegerin

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