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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Bögözi, Szilárd
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

R 008 VRs 712 Js 44153/​21

In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 712 Js 44153/​21, gegen Bögözi, Szilárd – geboren am 31.01.1998 – wegen Unterschlagung, ist durch Strafbefehl des Amtsgerichts Leipzig vom 18.05.2022 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Der Verurteilte arbeitete für FAP Transporte und fuhr Pakete für das Unternehmen DPD aus. Dabei hat er folgende Lieferungen widerrechtlich für sich behalten, obwohl er wusste, dass er darauf keinen Anspruch hatte: 1. Das Paket der babymarkt.de GmbH vom 07.12.2020 mit einem Kindersportwagen und einer Spieledecke mit Spielbogen im Wert von 221,42 €. 2. Das Paket der Schmitz Textilimporte GmbH vom 22.12.2020 mit 100 FFP2-Atemschutzmasken im Wert von 172,84 €. 3. Das Paket der Paul Lange & Co OHG vom 20.01.2021 mit einem Akkuhalter und Stromkabeln im Wert von 363,25 €.

Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 757,51 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei demVerurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Leipzig, den 22.06.2023

gez. Dipl.-Rpfl. (FH) Fritzsche
Rechtspflegerin

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