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Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale
Verbraucherzentrale fordert

Erfolgreiche Klage der Verbraucherzentrale

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Die Nutzungsbedingungen der DAZN Limited aus dem Februar 2022 enthielten mehrere Klauseln, die intransparent waren und dem Anbieter umfangreiche Vertragsänderungen ermöglichten. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) beurteilte das Landgericht München I die beanstandeten Klauseln als unwirksam.

Die Preisanpassungsklausel, die DAZN verwendete, erlaubte es dem Anbieter, den Preis entsprechend veränderter Marktbedingungen anzupassen. Das Landgericht München I bewertete diese Klausel als intransparent. Es war für Verbraucher:innen nicht klar erkennbar, auf welchen Markt sich die Klausel bezog. Zudem wurden die Interessen der Kunden nicht berücksichtigt, da die Klausel keine Verpflichtung zur Preissenkung vorsah, wenn die Kosten für DAZN reduziert wurden. Klauseln zur Preisänderung, die das Recht zur Preiserhöhung beinhalteten, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei Kostenreduzierung, seien unwirksam. Das monatliche Kündigungsrecht ändere daran nichts, so das Landgericht.

In den Nutzungsbedingungen beschrieb DAZN den Gegenstand des Vertrages als Online-Videodienst, der unter anderem die Übertragung von Sportereignissen und Zusammenfassungen von Sportereignissen umfasst. Die Nutzungsbedingungen sahen vor, dass sich die Gestaltung und Verfügbarkeit dieser Vertragsinhalte im Laufe der Zeit ändern können. Das Landgericht sah darin ein einseitiges Variationsrecht, das es DAZN ermöglichte, den Vertrag so zu ändern, dass keine Sportveranstaltungen mehr übertragen würden. Dies wurde als unzumutbar für die Kunden angesehen.

Der vzbv beanstandete neben den Änderungsklauseln weitere Regelungen in den Nutzungsbedingungen von DAZN. Der vzbv klagte auf Unterlassung der Verwendung von insgesamt zwölf Klauseln. Während des Verfahrens gab DAZN bezüglich dreier Klauseln eine Unterlassungserklärung ab. Bei den verbleibenden neun Klauseln gab das Landgericht München I dem vzbv Recht. DAZN hat in der Zwischenzeit seine Nutzungsbedingungen geändert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. DAZN hat Berufung vor dem OLG München eingelegt (Az. 29 U 2482/23).

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