Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Hof

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hof

1550 Js 1683/​22

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Einziehungsbeteiligter Unbekannte Person, alias Lucas Johann Dechant
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 29.08.2022, Az: 3 Ds 1550 Js 1683/​22, rechtskräftig seit 04.10.2022
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 1.541,54 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Einziehungsbeteiligten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Unbekannte Täter eröffneten online mittels der missbräuchlich verwendeten Daten des ehemals Beschuldigten Lucas Dechant bei der BNP Paribas S.A das Konto mit der IBAN: DE37760300800260151108.

Auf diesem Konto gingen im Zeitraum zwischen dem 01.11.2021 und dem 02.11.2021 Überweisungen in Höhe von insgesamt 31.030,24 EUR ein, die aus gewerbsmäßigen Betrugstaten stammen.

Folgende inkriminierte Gelder gingen auf das vorgenannte Konto ein:

Zahlungseingang Inhaber des Gegenkontos Betrag in Euro
01.11.2021 Johann Onken 395,50
01.11.2021 Roland Guido Riechers 495,00
01.11.2021 Rene Schäfer 25.000,00
02.11.2021 Monika Wiedemann 284,62
02.11.2021 Melanie Thorn 284,62
02.11.2021 Thorsten Reil 288,30
02.11.2021 Andrej Woloschin 314,20
02.11.2021 Markus Krone 968,00
02.11.2021 Rene Schäfer 3.000,00

Der Geschädigte Woloschin kaufte am 29.10.2021 von unbekannten Tätern über das Internet eine Schaumstoffsäge zum Preis von 314,20 Euro. Im Vertrauen auf die Lieferfähigkeit und Lieferwilligkeit der unbekannten Täter überwies der Geschädigte den Kaufpreis auf das von den unbekannten Tätern angegebene Konto mit der IBAN DE37760300800260151108. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferten die unbekannten Täter die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb dem Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Außerdem erwarb der Geschädigte Onken am 01.11.2021 von unbekannten Tätern über die Homepage „www.remisto.de“ eine Handkreissäge zum Preis von 395,50 Euro. Im Vertrauen auf die Lieferfähigkeit und Lieferwilligkeit der unbekannten Täter überwies der Geschädigte den Kaufpreis auf das von den unbekannten Tätern angegebene Konto mit der IBAN DE37760300800260151108. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferten die unbekannten Täter die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb dem Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Ferner erwarb die Geschädigte Thorn am 31.10.2021 von unbekannten Tätern über die Homepage „www.remisto.de“ einen Bosch Häcksler AXT 25 TC 2.500 zum Preis von 284,62 Euro. Im Vertrauen auf die Lieferfähigkeit und Lieferwilligkeit der unbekannten Täter überwies die Geschädigte den Kaufpreis auf das von den unbekannten Tätern angegebene Konto mit der IBAN DE37760300800260151108. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferten die unbekannten Täter die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb dem Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.
Es wurden am 01.11.2022 je 815,00 Euro und 24.180,00 Euro und am 02.11.2021 in weiteren zwei Transaktionen in Höhe von 1.815,00 Euro und 3.000,00 Euro auf das Konto mit der IBAN EE397777000013938804 bei der LHV Pank Bank abverfügt.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Hof geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Hof melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Münster

Next Post

Staatsanwaltschaft Itzehoe