Staatsanwaltschaft Leipzig
R016 VRs 951 Js 450/23
Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen Bernd Anton Alfred Goldmann, geb. am 06.08.1955, wegen Diebstahls
Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Eilenburg vom 23.01.2023, Az. 5 Cs 951 Js 450/23, wegen Diebstahls wurde die Einziehung des sichergestellten Fahrradcomputers Sigma, Gerätenummer 47420Y gemäß § 73 Abs. 1 StGB angeordnet.
Dem genannten Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Am 23.09.2022 gegen 13.00 Uhr entwendete der Verurteilte am Martin-Rinckart-Gymnasium, Hochhaustr. 49, 04838 Eilenburg, den an einem roten Mountainbike der Marke Printher angebrachten Fahrradcomputer Sigma im Wert von ca. 20,00 EUR.
Der/Die Verletzte kann sich binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig unter Angabe des o. g. Aktenzeichens melden, wenn er/sie Ansprüche hat. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Es bedarf der Zulassung durch das Gericht; in diesem Fall wäre es hilfreich, der Anmeldung Unterlagen beizulegen, aus denen sich die Ansprüche glaubhaft darstellen.
Sollte bereits eine Entschädigung durch eine Versicherung erfolgt sein oder der/die Geschädigte nicht mehr Eigentümer der Sache sein, ist die Versicherung oder ein etwaiger Erwerber über diese Mitteilung zu informieren. Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass der/die Verletzte oder ein Rechtsnachfolger den eingezogenen Gegenstand zurückerhält. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).
Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, wird der Staat Eigentümer des eingezogenen Gegenstands (§ 75 Abs. 1 S. 2 StGB).
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
gez. Swierczek, Rechtspflegerin