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Staatsanwaltschaft Hechingen

qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Hechingen

R112 VRs 28 Js 428/​23 VA

Durch Beschluss des Amtsgerichts Sigmaringen vom 21.03.2023, rechtskräftig seit 20.04.2023, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 82.001,48 € gegen den Betroffenen Matthias Julius Hecht angeordnet.

Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die unbekannten Beschuldigten verkauften im Zeitraum Oktober 2022 zahlreichen Geschädigten Waren über das Internet, insbesondere über die Fake-Shops „Gartencenter Guthaus“ und „Palima Maschinenhandel“ und täuschten dabei vor, zur Lieferung der Waren in der Lage und willens zu sein. Die Waren wurden nie geliefert, und den Geschädigten entstand jeweils ein Schaden in Höhe des bezahlten Kaufpreises. Die Geschädigten wurden veranlasst, den Kaufpreis auf Konten des Matthias Hecht bei der Solarisbank zu überweisen.

Es handelt sich um folgende Fälle:

Geschädigte Betrag in €
Philipp Schuler und Mireia Torres Verge 156,19
Christine und Marcel Prühs 165,89
Thomas Bähr 181,79
Dieter Redenius 186,19
Alfons Bergmann 186,69
Jana Marion Spall 187,29
Carsten Bieder 191,69
Marius Philipp Skolaut 198,99
Florian Schwierz 203,99
Maksim Luyken 218,89
Nicole Blonkowski 235,68
Daniela Bosold 238,69
Sven Kraus 252,58
Andre und Alexandra Schuknecht 266,28
Carolin Mohammad-Javaheri 276,58
Eduard Radke 282,18
Marko Lampe 298,78
Andre Wewer 337,69
Daniela Bärbel und Christian Domke 351,89
Michael Lang 356,99
Arno Hemken 363,49
Andrea Tedeschi 373,49
Eugen Wilhelm 378,49
Stefan und Britta Kramer 390,98
Daniela und Jens Pihan 393,08
Stefan und Janina Hoefle 451,69
Oliver Hoppe 483,58
Dirk Neumann 1.304,79
Ernst Engelmann 1.522,49
Dimitar Vanchev 84,90
Eva Dauber 94,90
Ingo Stockfisch 100,00
Jochen und Astrid Fell 104,90
Carsten Rosch 120,00
Andreas und Martina Titze 130,00
Fabian Erdmann 140,00
Jens Kellner 140,00
Monika Wondra 150,00
Frank Dieter und Mirjam Anja Harbusch 170,00
Hans-Joachim Reisser 180,00
David Wollard 190,00
Denise Bellmann 209,76
Michael Helm 250,00
Alexander und Nelja Neuberger 250,00
Frank und Petra Teichmann 250,00
Thomas Joseph Hubrich 250,00
Nikolai Kunert 250,00
Birgit und Ingo Tüllner 300,00
Marcus Baier 300,00
Sabine Prausner 310,00
Nick Dietrich 320,00
Wolfgang Heinicke 350,00
Helga Kreischer 350,00
Heiner oder Eva Thiel 410,00
Winnie Werner 410,00
Simone Kathrin Pawel 410,00
Steve Haltenhof 440,00
Abdulkadir Ayar 490,00
Meyer Bagger- und Erdarbeiten GmbH 510,00
Steffen Bammel 520,00
Lothar und Gabriele Böhm 520,00
Stephan Kusch 860,00

Weiterhin spiegelten die unbekannten Beschuldigten am 14.10.2022 drei Geschädigten bewusst wahrheitswidrig vor, Mitarbeiter von deren Hausbank, der Sparkasse Lübeck zu sein und veranlassten die Geschädigten zur Aktualisierung ihrer Online-Banking-Daten und zur Eingabe verschiedener TAN-Nummern, nachdem sich die Beschuldigten bereits zuvor in den Besitz der Zugangsdaten zum Online-Banking der Geschädigten gebracht hatten. Am 14.10.2022 gelang es den unbekannten Beschuldigten mithilfe der abgegriffenen Daten, mehrere Überweisungen auf das Konto des Matthias Hecht bei der C 24 Bank zu veranlassen, sodass den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstand.

Es handelt sich um folgende Fälle:

Geschädigte Betrag in € insgesamt
Philipp Scharff 23.000,00
Michael Hasemann 14.000,00
Valerio Binetti 25.000,00

Gesichert wurden 17.721,58 €.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.

Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen R112 VRs 28 Js 428/​23 VA an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei. (§ 459k Abs. 1 StPO).

Es wird darauf hingewiesen, dass eine mögliche Entschädigung nur hinsichtlich der Hauptforderung erfolgen kann; weitere Anspruche auf Zinsen, Rechtsverfolgungskosten und sonstige Ansprüche können im Verteilungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.

Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt. (§ 459k Abs. 5 StPO).

Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.

Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

gez.: Walz
Rechtspfleger

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