Staatsanwaltschaft Hechingen
R112 VRs 28 Js 428/23 VA
Durch Beschluss des Amtsgerichts Sigmaringen vom 21.03.2023, rechtskräftig seit 20.04.2023, wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 82.001,48 € gegen den Betroffenen Matthias Julius Hecht angeordnet.
Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die unbekannten Beschuldigten verkauften im Zeitraum Oktober 2022 zahlreichen Geschädigten Waren über das Internet, insbesondere über die Fake-Shops „Gartencenter Guthaus“ und „Palima Maschinenhandel“ und täuschten dabei vor, zur Lieferung der Waren in der Lage und willens zu sein. Die Waren wurden nie geliefert, und den Geschädigten entstand jeweils ein Schaden in Höhe des bezahlten Kaufpreises. Die Geschädigten wurden veranlasst, den Kaufpreis auf Konten des Matthias Hecht bei der Solarisbank zu überweisen.
Es handelt sich um folgende Fälle:
Geschädigte | Betrag in € |
Philipp Schuler und Mireia Torres Verge | 156,19 |
Christine und Marcel Prühs | 165,89 |
Thomas Bähr | 181,79 |
Dieter Redenius | 186,19 |
Alfons Bergmann | 186,69 |
Jana Marion Spall | 187,29 |
Carsten Bieder | 191,69 |
Marius Philipp Skolaut | 198,99 |
Florian Schwierz | 203,99 |
Maksim Luyken | 218,89 |
Nicole Blonkowski | 235,68 |
Daniela Bosold | 238,69 |
Sven Kraus | 252,58 |
Andre und Alexandra Schuknecht | 266,28 |
Carolin Mohammad-Javaheri | 276,58 |
Eduard Radke | 282,18 |
Marko Lampe | 298,78 |
Andre Wewer | 337,69 |
Daniela Bärbel und Christian Domke | 351,89 |
Michael Lang | 356,99 |
Arno Hemken | 363,49 |
Andrea Tedeschi | 373,49 |
Eugen Wilhelm | 378,49 |
Stefan und Britta Kramer | 390,98 |
Daniela und Jens Pihan | 393,08 |
Stefan und Janina Hoefle | 451,69 |
Oliver Hoppe | 483,58 |
Dirk Neumann | 1.304,79 |
Ernst Engelmann | 1.522,49 |
Dimitar Vanchev | 84,90 |
Eva Dauber | 94,90 |
Ingo Stockfisch | 100,00 |
Jochen und Astrid Fell | 104,90 |
Carsten Rosch | 120,00 |
Andreas und Martina Titze | 130,00 |
Fabian Erdmann | 140,00 |
Jens Kellner | 140,00 |
Monika Wondra | 150,00 |
Frank Dieter und Mirjam Anja Harbusch | 170,00 |
Hans-Joachim Reisser | 180,00 |
David Wollard | 190,00 |
Denise Bellmann | 209,76 |
Michael Helm | 250,00 |
Alexander und Nelja Neuberger | 250,00 |
Frank und Petra Teichmann | 250,00 |
Thomas Joseph Hubrich | 250,00 |
Nikolai Kunert | 250,00 |
Birgit und Ingo Tüllner | 300,00 |
Marcus Baier | 300,00 |
Sabine Prausner | 310,00 |
Nick Dietrich | 320,00 |
Wolfgang Heinicke | 350,00 |
Helga Kreischer | 350,00 |
Heiner oder Eva Thiel | 410,00 |
Winnie Werner | 410,00 |
Simone Kathrin Pawel | 410,00 |
Steve Haltenhof | 440,00 |
Abdulkadir Ayar | 490,00 |
Meyer Bagger- und Erdarbeiten GmbH | 510,00 |
Steffen Bammel | 520,00 |
Lothar und Gabriele Böhm | 520,00 |
Stephan Kusch | 860,00 |
Weiterhin spiegelten die unbekannten Beschuldigten am 14.10.2022 drei Geschädigten bewusst wahrheitswidrig vor, Mitarbeiter von deren Hausbank, der Sparkasse Lübeck zu sein und veranlassten die Geschädigten zur Aktualisierung ihrer Online-Banking-Daten und zur Eingabe verschiedener TAN-Nummern, nachdem sich die Beschuldigten bereits zuvor in den Besitz der Zugangsdaten zum Online-Banking der Geschädigten gebracht hatten. Am 14.10.2022 gelang es den unbekannten Beschuldigten mithilfe der abgegriffenen Daten, mehrere Überweisungen auf das Konto des Matthias Hecht bei der C 24 Bank zu veranlassen, sodass den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstand.
Es handelt sich um folgende Fälle:
Geschädigte | Betrag in € insgesamt |
Philipp Scharff | 23.000,00 |
Michael Hasemann | 14.000,00 |
Valerio Binetti | 25.000,00 |
Gesichert wurden 17.721,58 €.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen R112 VRs 28 Js 428/23 VA an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei. (§ 459k Abs. 1 StPO).
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Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer des Wertersatzbetrags.
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Sollten Sie bereits durch eine Versicherung entschädigt und nicht mehr Inhaber des Anspruchs sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an die Versicherung weiter.
Eine Erlöszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann frühestens in sechs Monaten und nur dann erfolgen, wenn der Einziehungsbetrag vollständig beigetrieben werden konnte und alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssen Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierzu werden Sie gegebenenfalls nochmals vom Insolvenzverwalter aufgefordert.
gez.: Walz
Rechtspfleger