Staatsanwaltschaft Hechingen
B114 VRs 17 Js 565/22
Durch Strafbefehl des Amtsgerichts Hechingen vom 21.09.2022, rechtskräftig seit 25.10.2022, wurde die Einziehung folgender Gegenstände bezüglich des Beteiligten Mateusz Pawlak angeordnet:
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1 Fahrradlampe mit Halterung |
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1 Tacho Bikemate mit Halterung |
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1 Spiralschloss |
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1 Schloss mit schwarzem Band |
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1 Kinder-Mountainbike Bulls Light Tubing, 3130 cR-MO |
Der Einziehung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die genannten Gegenstände wurden am 20.05.2021 in der damaligen Unterkunft des Beteiligten, Meisterstraße 24, 72336 Balingen, aufgefunden und sichergestellt. Sie wurden durch den genannten Strafbefehl gemäß §§ 73, 73a StGB eingezogen.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Ansprüche auf Herausgabe der Gegenstände geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Hechingen zum Aktenzeichen B114 VRs 17 Js 565/22 an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist form- und kostenfrei (§ 459h Abs. 1 Satz 3 StPO).
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannte Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der Gegenstände.
Auch nach Ablauf der Frist besteht die Möglichkeit, dass Sie oder ein Rechtsnachfolger die Gegenstände erhalten. Allerdings muss ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Herausgabeanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO).
gez.: Walz
Rechtspfleger