Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Karlsruhe zugunsten der Häftlinge aus Bayern und Nordrhein-Westfalen in Deutschland entschieden und die Regelungen zur Entlohnung ihrer Gefängnisarbeit als verfassungswidrig eingestuft.
Die Gerichtsurteile besagen, dass die Vorschriften beider Länder nicht mit dem Resozialisierungsgebot vereinbar sind. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Mitte 2025 Nachbesserungen vorzunehmen.
Lohn meist unter drei Euro pro Stunde
Das deutsche Grundgesetz verpflichtet den Gesetzgeber dazu, die Resozialisierung der Gefangenen zu fördern. Die Arbeit im Strafvollzug soll den Häftlingen dabei helfen, nach ihrer Haftentlassung einen Arbeitsplatz zu finden. Allerdings erhalten die Häftlinge in Bayern und Nordrhein-Westfalen lediglich eine Eckvergütung in Höhe von neun Prozent des Durchschnittsentgelts der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dies entspricht einem Stundenlohn von meist deutlich unter drei Euro.
Das Verfassungsgericht hat jedoch keine konkrete Lohnhöhe vorgegeben. Die Vizepräsidentin Doris König erklärte, dass das Gericht lediglich die Resozialisierungskonzepte der beiden Länder überprüft habe. Diese wurden als nicht schlüssig und widerspruchsfrei eingestuft.