Im deutschen Einzelhandel eskaliert der Konflikt über die Tarife. Der Handelsverband Bayern hat der Gewerkschaft ver.di in einem Schreiben mit Schadenersatzklagen gedroht, aufgrund der jüngsten Warnstreiks.
Bernd Ohlmann, der Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern, behauptet, dass die Streiks, seiner Meinung nach, rechtswidrig sind und den Unternehmen bereits Millionenschäden zugefügt haben. Er ist überzeugt, dass andere Landesverbände diesem Beispiel folgen werden.
Der Handelsverband Deutschland, der die Tarifverhandlungen für die Arbeitgeber auf Bundesebene koordiniert, argumentiert, dass die Warnstreiks aus Sicht des Handels unzulässig sind. Ohlmann erklärt, dass die derzeitigen Streikmaßnahmen im Einzelhandel nicht den Anforderungen entsprechen, um als rechtmäßig angesehen zu werden. Es sei inakzeptabel, dass die Gewerkschaft gegen Unternehmen streikt, die bereits tarifgebunden sind, und versucht, eine allgemeine Verbindlichkeit des Tarifabschlusses zu erzwingen.
Falls auch nur eine Forderung während eines Warnstreiks unzulässig ist, wird der gesamte Warnstreik als rechtswidrig betrachtet, und es drohen Klagen seitens der bestreikten Unternehmen. Ver.di wird aufgefordert, ihre Forderungen anzupassen.
Der Verhandlungsführer von ver.di, Hubert Thiermeyer, erklärt, dass das Schreiben „wertlos“ sei und dass sie ihre Forderungen nicht ändern werden. In Nordrhein-Westfalen hat es bereits eine Klage zu diesem Thema gegeben, bei der das Arbeitsgericht zugunsten von ver.di entschieden hat.
Der Handelsverband NRW teilt die Rechtsauffassung der bayerischen Kollegen, plant jedoch nicht, ihrem Beispiel zu folgen. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nord, Dierk Böckenholt, betrachtet die Streiks als „voraussichtlich rechtswidrig“ und fordert ver.di auf, sich auf Verhandlungen zu konzentrieren.