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Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Shlomaster (CC0), Pixabay

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einem Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zugestimmt. Es setzt die seit 7. Juni 2023 in allen Mitgliedstaaten geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung in nationales Recht um.

Vorgaben zur Barrierefreiheit
Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Erstattungs- und Entschädigungsanträge wegen Verspätung oder Zugausfällen barrierefrei elektronisch einreichen – zum Beispiel per Email oder in einer App.

Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber sind verpflichtet, eine zentrale Anlaufstelle für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität einzurichten, so dass Reisende bei der Planung und Organisation nur einen einzigen Ansprechpartner kontaktieren müssen.
Entsprechende Daten und Informationen müssen barrierefrei auf den Internetseiten zur Verfügung stehen.

Leichtere Fahrradmitnahme
Um die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern nachhaltig zu verbessern, verpflichtet das Gesetz die Eisenbahnverkehrsunternehmen , Pläne für die verstärkte und verbesserte Beförderung von Fahrrädern aufzustellen und eine angemessene Zahl von Stellplätzen festzulegen.

Ausnahmen für Museumsbahnen
Auf Wunsch des Bundesrates hat der Bundestag Ausnahmen für Schmalspur- und Museumsbahnen in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefügt, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag darauf in Kraft.

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